Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Waschbär nutzt zunehmend den Siedlungsraum des Menschen und verursacht immer häufiger Konflikte mit dessen Bewohnern. Auch in unserer Gemeinde fühlt sich der Waschbär aufgrund der guten Lebensbedingungen immer wohler. Die Dachböden der Wohnhäuser, Schuppen oder Gartenlauben werden von Waschbären in Anspruch genommen und hierdurch zum Teil stark beschädigt. Den entstandenen Schaden trägt der Grundstückseigentümer.
Immer mehr Bürger setzen deswegen sogenannte Lebendfallen ein, um dieser invasiven Art Herr zu werden. Totschlagfallen sind verboten. Allerdings sollten Sie sich den Konsequenzen des Fangens bewusst sein. Es ist gesetzlich verboten, ein Wildtier zu fangen und es an anderer Stelle wieder freizulassen. Meistens bleibt daher nur die Möglichkeit, das gefangene Wild unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften zu töten. Dies darf wiederum nur von einem Jagdausübungsberechtigten (Jäger) ausgeübt werden. Diese Leistungen sind daher auch mit Kosten verbunden. So berechnen die Revierleiter in unserer Gemeinde das Aufstellen einer Lebendfalle wöchentlich mit 5,00 Euro und das Erlösen und Entsorgen des Wildtieres einmalig mit 15,00 Euro. Da Jäger allerdings gesetzlich nicht zur Bereitstellung einer Lebendfalle sowie der Tötung des gefangenen Wildtieres verpflichtet sind, ist es ratsam, sich im Vorfeld mit dem für Ihren Bezirk zuständigen Jäger abzusprechen, um das weitere Vorgehen im Falle einer Waschbärproblematik zu planen. Hierfür stehen Ihnen folgende Jagdausübungsberechtigten mit Rat und Tat zur Seite:
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeindeverwaltung Bennewitz
Bahnhofstraße 24
04828 Bennewitz
Tel.: 03425 893210
Fax: 03425 893240
mario.kentrat@gemeinde-bennewitz.de