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Calauer Stadtnachrichten
Ausgabe 10/2024
Sonstige Mitteilungen
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Der Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC) informiert zur Winterfestmachung

Sehr geehrte Trinkwasserkundinnen, sehr geehrte Trinkwasserkunden,

in einigen Wochen steht der Winter vor der Tür und kann bei fehlender Vorsorge erhebliche Schäden an Trinkwasserleitungen und Wasserzählern anrichten. Ersparen Sie sich selbst und uns Ärger, Zeit und Kosten, indem Sie folgende Hinweise beachten.

1.

Sorgen Sie bitte dafür, dass Wasserzähler und Hausanschlüsse, insbesondere in Kellern und Schächten, ausreichend vor Frosteinwirkung geschützt werden. Vermeiden Sie Zugluft und offene Fenster und Türen. In nicht frostfreien Räumen muss der Hausanschluss und der Wasserzähler mit geeignetem Frostschutzmaterial versehen werden. Bedenken Sie dabei, dass selbst bei entleerten Leitungen im Wasserzähler Wasser verbleibt, denn diese sind Nassläufer. Bei nicht ausreichendem Frostschutz besteht die Gefahr des Zerfrierens. Dasselbe gilt auch für Standrohre mit Wasserzählern.

2.

Wurden Trinkwasserleitungen durch Baumaßnahmen freigelegt, sind diese vor Frosteintritt wieder ordnungsgemäß zu verfüllen oder mit ausreichend Isoliermaterial abzudecken.

3.

Straßenkappen von Absperrschiebern, Hausanschlussschellen und Hydranten müssen Sie im Rahmen Ihrer Räum- und Streupflicht freihalten, damit diese schnell und ungehindert bedienbar sind. Verzögerungen können im Havariefall Überschwemmungen von Straßen und Grundstücken bedeuten und Feuerwehreinsätze behindern.

4.

Versuchen Sie nie, eingefrorene Wasserleitungen mit offener Flamme aufzutauen. Wenden Sie sich damit lieber an den Fachmann. Für die Hausinstallation sind das die Installationsfirmen, welche in einem Wasserversorgungsunternehmen im Installateur-verzeichnis eingetragen sind. Die beim WAC im Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsfirmen finden Sie unter www.wac-calau.de > Sparten >Trinkwasser > Installateurverzeichnis. Für die Auswechslung zerfrorener Wasserzähler und das Auftauen sowie die Reparatur der Hausanschlussleitungen sind ausschließlich die Mitarbeiter des WAC zuständig. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.

5.

Sollte bei extremen Frostgraden durch Einfrierungen von Trinkwasserleitungen der WAC an seiner Lieferverpflichtung gehindert sein, kann im Einzelfall auf die in der Vergangenheit bewährte Nachbarschaftshilfe zurückgegriffen werden, jedoch erfolgt dafür die Vergütung nur, wenn dazu eine Vereinbarung mit dem WAC getroffen wurde. Die Versorgung erfolgt ansonsten über zentrale Zapfstellen. Die ambulante Trinkwasserversorgung mittels Wasserwagen kann nur in besonderen Härtefällen und für öffentliche Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Arztpraxen etc., organisiert werden.

Beachten Sie bitte unsere Hinweise und kontrollieren Sie wiederholt Ihre Anlagen. Teilen Sie uns auch mit, wenn Sie Feststellungen treffen, die nicht in Ihre persönliche Zuständigkeit fallen.

Wir sind für Sie rund um die Uhr erreichbar. Während der Geschäftszeiten erreichen Sie den Fachbereich Trinkwasser des WAC unter folgender Telefonnummer 03542 8899241 und außerhalb den Bereitschaftsdienst des WAC unter 03542 8899299.

Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC)