Im Jahr 2026 finden im Land Brandenburg insgesamt sechs Landratswahlen statt. Konkret können die Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße, Elbe-Elster und auch im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ihren Landrat/ihre Landrätin für die kommenden acht Jahre wählen.
Der Amtsinhaber im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landrat Siegurd Heinze, stellt sich nach dann mehr als 16 Jahren als Landrat des Landkreises OSL nicht noch einmal für weitere 8 Jahre zur Wiederwahl und beendet seine Amtszeit regulär am 8. Mai 2026.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat inzwischen die Termine für die Haupt- und eine etwaige Stichwahl im Landkreis OSL festgesetzt: Die Hauptwahl findet am Sonntag, dem 11. Januar 2026, statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, wird diese am Sonntag, dem 25. Januar 2026, durchgeführt.
Mit der Festlegung des Wahltermines und des Termines für eine etwaige Stichwahl wurden die durch die Kreisverwaltung vorgeschlagenen Wahltermine bestätigt. Hintergrund: Die Amtszeit von Landrat Heinze endet am 08.05.2026. Der Wahltag muss innerhalb der letzten 5 Monate der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers liegen. Unter Berücksichtigung aller Umstände, Fristen und Termine, ausgehend vom Ende der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers und der Berücksichtigung einer etwa notwendig werdenden Stichwahl oder der etwa notwendig werdenden Wahl des Landrates durch den Kreistag, sofern kein Bewerber/keine Bewerberin die erforderliche Mehrheit erhält, wurde dieser Termin gewählt.
Über die Festsetzung der beiden Termine informierte Landrat Siegurd Heinze im öffentlichen Teil des Kreisausschusses am Donnerstag, dem 18. September 2025.
Die Wahlbekanntmachung zur Landratswahl sowie der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Beisitzende im Wahlausschuss erscheinen am 19. September 2025 im Amtsblatt des Landkreises. Wahlvorschläge können bis Donnerstag, den 6. November 2025, um 12 Uhr bei der Kreiswahlleiterin eingereicht werden. Über ihre Zulassung entscheidet der Kreiswahlausschuss bis spätestens zum 14. November 2025. Der genaue Termin wird mittels Bekanntmachung vorher veröffentlicht.
Kandidieren kann jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzt und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis hat. Damit über die Zulassung der Kandidatur entschieden werden kann, muss der Wahlvorschlag bei der Kreiswahlleiterin eingereicht und in bestimmten Fällen durch Unterstützungsunterschriften abgesichert werden.
Am Wahltag 11. Januar 2026 und auch im Falle einer Stichwahl am 25. Januar sind die Wahllokale jeweils von 8 bis 18 Uhr geöffnet, zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Eine genaue Zahl der Wahlberechtigten liegt derzeit noch nicht vor. Orientiert man sich jedoch an den Daten der Landtagswahl 2024, könnten rund 89.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt sein. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist Kreiswahlleiterin Anne Kawetzki verantwortlich, unterstützt von ihrer Stellvertreterin Michelle Käschel. Beide stehen bereits im engen Austausch mit den Wahlleitungen der Städte, Ämter und Gemeinden im Landkreis.