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Calauer Stadtnachrichten
Ausgabe 11/2025
Mitteilungen der Stadt Calau
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Das Fundbüro teilt mit: Aktuelle Fundsachen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.

Nr.

Beschreibung

der Fundsache

Monat der Anlieferung/Anzeige

Meldefrist bis

Anmerkungen

13/25

1x Fahrrad

05/25

11/25

Farbe mintgrün

14/25

Schlüsselbund 2x Schlüssel

05/25

11/25

15/25

1x Smartphone “IPhone“

05/25

11/25

Farbe schwarz

16/25

1x Smartphone

05/25

11/25

Farbe grau mit Disney Hülle

17/25

1x Armbanduhr

05/25

11/25

Farbe gold

18/25

1x Fahrrad

06/25

12/25

Farbe blau / silber

19/25

1x Schlüssel

06/25

12/25

20/25

1x Kinderfahrrad

07/25

01/26

Farbe weiß grün pink

21/25

Schlüsselbund 3x Schlüssel 1x Schlüsselband 2x Anhänger

07/25

01/26

22/25

1x Drohne

07/25

01/26

23/25

1x Damenrad

08/25

02/26

Farbe schwarz/ silber

24/25

Schlüsselbund 4x Schlüssel 1x Anhänger

08/25

02/26

27/25

1x Hundemarke

09/25

03/26

28/25

1x Geldbeutel

09/25

03/26

Farbe schwarz

29/25

1x Autoschlüssel mit Anhänger

09/25

03/26

30/25

1x Kamerahalterung

09/25

03/26

31/25

1x Autoschlüssel mit div. Anhängern

09/25

03/26

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fundsachen immer zeitnah angezeigt werden und sich somit Zeitverschiebungen zwischen Verlust und Anzeige ergeben können. Der/Die Eigentümer*in wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Für weitere Anfragen oder Fundmeldungen kontaktieren Sie bitte das Fundbüro der Stadt Calau, Tel. 03541 / 891-100.