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Calauer Stadtnachrichten
Ausgabe 3/2024
Sonstige Mitteilungen
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Richtige Entsorgung der Inhalte von Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die Entsorgung der Inhaltsstoffe aus Abwassersammelanlagen sowie aus nicht öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen übernimmt die Firma Schuster Entsorgung GmbH im Auftrag des WAC.

Eine Terminvereinbarung für die Entsorgung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Firma Schuster Entsorgung GmbH. Bitte denken Sie an eine rechtzeitige und regelmäßige Terminvereinbarung. Sie können schon jetzt Termine für das III. oder IV. Quartal 2024 vereinbaren, da erfahrungsgemäß im Dezember kaum noch freie Kapazitäten vorhanden sind.

Bei einer abflusslosen Sammelgrube müssen die Inhalte nach § 4 Abs. 1 Fäkalienentsorgungssatzung (FES) des WAC regelmäßig, vollständig und rechtzeitig entsorgt werden. Dazu ist es ratsam bei der Firma Schuster Entsorgung GmbH einen Dauerauftrag einzurichten.

Bei einer Mehrkammergrube nach DIN 4261 Teil 1, welche nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage entspricht, fällt dadurch nicht separierter Klärschlamm an, der ebenso nach §4 Abs. 1 FES des WAC regelmäßig, vollständig und rechtzeitig entsorgt werden muss. Darüber hinaus möchten wir Sie informieren, dass bei solch einer Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen muss.

Kontaktdaten für die Terminvereinbarung einer Entsorgung:

Schuster Entsorgung GmbH
Ruhlsdorfer Straße 8
14947 Nuthe-Urstromtal
Telefon: 03371 61999-0
Faxnummer: 03371 61999-19
E-Mail: kontakt@schuster-entsorgung.de
Bitte Ihre Anlagenummer mit angeben!

Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC)