In der Vergangenheit hatten wir alle Grundstücksbesitzer informiert, dass es aufgrund der Grundsteuerreform zu Verzögerungen bei der Festsetzung des Hebesatzes und auch bei der Bekanntgabe der Grundsteuerbescheide für 2025 kommt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.01.2025 mit der Beschlussfassung der Haushaltssatzung für 2025 auch die ab 01.01.2025 gültigen Hebesätze für die Grundsteuern beschlossen.
Die Hebesätze betragen für das Kalenderjahr 2025 bei der
| ab 2025 | bis 2025 | Veränd. |
| Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftl. Grundstücke) | 332 v.H. | 310 v.H. | +12 v.H. |
| Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke und Gebäude) | 400 v.H. | 405 v.H. | - 5 v.H. |
Die festgesetzten Hebesätze liegen unter dem im Landeshebesatzregister veröffentlichten Orientierungshebesätzen für die Stadt Calau (A= 390 v.H., B= 450 v.H.).
Die Stadt Calau wird mit den beschlossenen Hebesätzen keine Steuermehreinnahmen durch die Umsetzung der Grundsteuerreform erzielen. Es ist jedoch unvermeidbar, dass aufgrund der durch das Finanzamt vorgenommenen Grundstücksbewertungen, einzelne Grundstücks-besitzer höhere Grundsteuern zahlen werden, als vor der Reform.
Wie geht es jetzt weiter?
Nach Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Danach werden, voraussichtlich Anfang März 2025, die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an jeden Grundstückseigentümer zugestellt.
Bitte warten Sie auf diesen Festsetzungsbescheid, bevor sie eine Grundsteuerzahlung veranlassen! Die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer und die Fälligkeitstermine entnehmen Sie dann bitte dem Festsetzungsbescheid.
Für Fragen steht Ihnen gern der hierfür zuständige Mitarbeiter unter der Telefonnummer 03541 / 891-143 zu den Sprechzeiten zur Verfügung.