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Calauer Stadtnachrichten
Ausgabe 3/2025
Sonstige Mitteilungen
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Richtige Entsorgung der Inhalte von Kleinkläranlagen und Sammelgruben

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die Entsorgung der Inhaltsstoffe aus Abwassersammelanlagen sowie aus nicht öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen übernimmt die Firma Schuster Entsorgung GmbH im Auftrag des WAC.

Eine Terminvereinbarung für die Entsorgung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Firma Schuster Entsorgung GmbH. Bitte denken Sie an eine rechtzeitige und regelmäßige Terminvereinbarung. Sie können schon jetzt Termine für das III. oder IV. Quartal 2025 vereinbaren, da erfahrungsgemäß im Dezember kaum noch freie Kapazitäten vorhanden sind.

Bei einer abflusslosen Sammelgrube müssen die Inhalte nach § 4 Abs. 1 Fäkalienentsorgungssatzung (FES) des WAC regelmäßig, vollständig und rechtzeitig entsorgt werden. Dazu ist es ratsam bei der Firma Schuster Entsorgung GmbH einen Dauerauftrag einzurichten.

Bei einer vollbiologischen Abwassersammelanlage nach DIN4261 Teil2 müssen die Inhalte nach §4 Abs.1 FES des WAC bedarfsgerecht vorgenommen werden. Hier ergibt sich der Abfuhrintervall aus dem Wartungsprotokoll des Wartungsvertrages

Bei einer Mehrkammergrube nach DIN 4261 Teil 1, welche nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage entspricht, fällt dadurch nicht separierter Klärschlamm an, der ebenso nach §4 Abs. 1 FES des WAC regelmäßig, vollständig und rechtzeitig entsorgt werden muss. Weiterhin entspricht die mit einer unbelüfteten Mehrkammergrube verbundene Gewässerbenutzung heute nicht mehr den gesetzlichen Mindestanforderungen an Abwassereinleitungen nach dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Versickerung bzw. Einleitung von Abwasser aus unbelüfteten Mehrkammergruben in ein Gewässer ist wasserrechtlich unzulässig und somit anzupassen oder einzustellen. (§ 65 BbgWG; § 57 WHG). Zur Erreichung einer gesetzeskonformen Abwasserbeseitigung sind folgende Anlagen zulässig:

1) Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe

2) abflusslose Sammelgrube.

Kontaktdaten für die Terminvereinbarung einer Entsorgung:

Schuster Entsorgung GmbH

Ruhlsdorfer Straße 8

14947 Nuthe-Urstromtal

Telefon: 03371 61999-0

Faxnummer: 03371 61999-19

E-Mail: kontakt@schuster-entsorgung.de

Bitte Ihre Anlagenummer mit angeben!

Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband Calau (WAC)