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Calauer Stadtnachrichten
Ausgabe 3/2026
Mitteilungen der Stadt Calau
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Mitteilungen der Stadt Calau

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.

Nr.

Beschreibung der Fundsache

Monat der Anlieferung/Anzeige

Meldefrist

bis

Anmerkungen

27/25

1x Hundemarke

09/25

03/26

28/25

1x Geldbeutel

09/25

03/26

Farbe schwarz

29/25

1x Autoschlüssel mit Anhänger

09/25

03/26

30/25

1x Kamerahalterung

09/25

03/26

31/25

1x Autoschlüssel mit div. Anhänger

09/25

03/26

32/25

1x Herrenfahrrad

10/25

04/26

Farbe Schwarz

33/25

1x Herrenfahrrad

11/25

05/26

Farbe grün

34/25

1x Mountainbike

11/25

05/26

Farbe schwarz/grau

35/25

1x Mountainbike

11/25

05/26

Farbe schwarz/grün

36/25

1x Damenrad

11/25

05/26

Farbe grün

37/25

1x Mountainbike

11/25

05/26

Farbe blau/weiß

38/25

Inlineskater

12/25

06/26

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fundsachen immer zeitnah angezeigt werden und sich somit Zeitverschiebungen zwischen Verlust und Anzeige ergeben können. Der/Die Eigentümer*in wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Für weitere Anfragen oder Fundmeldungen kontaktieren Sie bitte das Fundbüro der Stadt Calau, Tel. 03541 / 891-100.