Titel Logo
Calauer Stadtnachrichten
Ausgabe 4/2023
Mitteilungen der Stadt Calau
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Fundbüro teilt mit: Aktuelle Fundsachen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.

Nr. Beschreibung der Fundsache

Monat der Anlieferung/

Anzeige

Meldefrist bis Anmerkungen

33-22

Smartphone Samsung

10/22

04/23

Aufkleber auf Rückseite

34-22

MTB 27,5“ „Ghost“

10/22

04/23

Scheibenbremsen,Federgabel

37-22

Herrenfahrrad 26“ „Mars trekking“

11/22

05/23

dunkelblau

38-22

Herrenfahrrad 26“ „ENIK action line“

11/22

05/23

dunkelgrün

39-22

MTB 26“ vollgefedert

12/22

06/23

Gepäckhalterung an Sattelstange, silberne Hörnchen

02-23

einzelner Schlüssel

01/23

07/23

verm. Fahrradschloss / Cabeler Str. (Gehweg)

03-23

Schlüsselbund

01/23

07/23

2 Schlüssel mit Stoffseilanhänger / Str.-d.-Jugend

04/23

Autoschlüssel

01/23

07/23

Keycard Renault

05/23

diverser Modeschmuck

01/23

07/23

Ohrringe, Ketten, Ringe

06-23

Smartphone Samsung

01/23

07/23

Schwarz / Parkstraße

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fundsachen immer zeitnah angezeigt werden und sich somit Zeitverschiebungen zwischen Verlust und Anzeige ergeben können. Der/Die Eigentümer*in wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Für weitere Anfragen oder Fundmeldungen kontaktieren Sie bitte das Fundbüro der Stadt Calau, Tel. 03541 891-128.