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Calauer Stadtnachrichten
Ausgabe 4/2025
Mitteilungen der Stadt Calau
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Informationen des Bürgermeisters in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2025

  • Erneuerbare Energien (Windkraft, Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Speicher)

Windkraft

Im der letzten Ausgabe der Calauer Stadtnachrichten Nr. 3/2025 erfolgte unter den sonstigen Mitteilungen auf der Seite 6 eine Information der Firma UKA über den Baubeginn von 10 genehmigten Windkraftanlagen in einem geplanten Vorranggebiet für Windenergienutzung des in Aufstellung befindlichen sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald im Bereich Kemmen. Es sind bereits Holzungsarbeiten in den Wegetrassen und den Aufstellorten der Windkraftanlagen durchgeführt, sowie der Wegeausbau begonnen worden. Insbesondere aus dem Ortsteil Kemmen gibt es Fragen von Bürgern zum Projekt, den Bauarbeiten, Abläufen und Auswirkungen. Auf meine Anregung und in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher vom Ortsteil Kemmen Herrn Lehmann ist eine weitere Informationsveranstaltung von UKA am 04.06.2025 um 18:00 Uhr im Gemeindezentrum in Kemmen am Sportplatz geplant. Auch auf meine Anregung hin arbeitet UKA derzeit an der Erstellung einer Homepage für dieses Projekt, um Sie hier besser zu informieren. Wenn diese Online ist, erhalten Sie die Information dazu. Zeitgleich arbeitet die Firma UKA auf Bronkower Gebiet angrenzend an die Gemarkung Gollmitz an der Errichtung von sieben genehmigten Windkraftanlagen. Für die Gesamtanlagen ist die Einspeisung im Bereich des Umspannwerks Chransdorf und den damit verbundenen Kabelverlegungsarbeiten geplant.

Da in unserer Kommune noch weitere Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) in Planung sind, möchte ich Sie an dieser Stelle dazu allgemein über dieses doch sehr komplexe Thema informieren:

Die Firma ABO Energy GmbH & Co. KGaA plant im Bereich Gollmitz fünf Windkraftanlagen in dem geplanten Vorranggebiet „VR-WEN-27 / Gollmitz Südost“ für Windenergienutzung des in Aufstellung befindlichen sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald. Für vier Anlagen wurde ein Bauantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und für eine Anlage ein Antrag auf Vorbescheid beim Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) gestellt. Nach aktueller rechtlicher Lage, ist von einer Genehmigung der Anlagen, trotz ablehnender Stellungnahme seitens der Stadt Calau auszugehen da sich diese im geplanten Vorranggebiet für Windenergienutzung befinden.

Über das Projekt wird auf der Internetseite https://www.aboenergy.com/de/entwicklung-errichtung/projekte/brandenburg/ windpark- settinchen/ seitens Firma ABO informiert.

Die Firma PNE Erneuerbare Energien GmbH plant im bereits bestehenden Windpark Calau – Schadewitz zwei weitere Windenkraftanlagen. Diese Anlagen befinden sich im geplanten Vorranggebiet „VR-WEN-24 / Calau-Schadewitz“ für Windenergienutzung des in Aufstellung befindlichen sachlichen Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald in der Gemarkung Gliechow. Für diese zwei Anlagen wurde ein Bauantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) gestellt. Nach aktueller rechtlicher Lage, ist von einer Genehmigung der Anlagen, trotz ablehnender Stellungnahe seitens der Stadt Calau auszugehen da sich diese im geplanten Vorranggebiet für Windenergienutzung befinden.

Die Firma PNE Erneuerbare Energien GmbH plant weiterhin sechs Windkraftanlagen außerhalb des v. g. geplanten Vorranggebiets „VR-WEN-24 / Calau-Schadewitz“ in den Gemarkungen Klein Mehßow und Craupe. Für vier Anlagen wurde ein Bauantrag und für zwei Anlagen ein Antrag auf Vorbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) gestellt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau wurde das BImSchG geändert und die Beurteilungsgrundlage für die v. g. zwei Anlagen mit dem Antrag auf Vorbescheid geändert. Die Stadt wurde bisher am Vorbescheidsverfahren noch nicht beteiligt. Es bleibt abzuwarten, wie das LfU die Anträge hier weiter bearbeitet. Da die v. g. Gesetzesänderung nicht die beantragten vier Anlagen im Bauantragsverfahren betrifft, bleibt abzuwarten, wie das LfU hier die Bearbeitung weiterführt. Die Stadt Calau hatte zu den vier Anlagen im Bauantragsverfahren eine ablehnende Stellungnahme abgegeben.

Seit 2022 wird westlich von Gollmitz ein Windpark mit bis zu 16 Windkraftanlagen auf einer Fläche von ca. 450 Hektar geplant. Hierzu liegt ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2023 zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens vorhabenbezogener Bebauungsplan „Windpark Calau-Gollmitz in Calau, OT Gollmitz vor. Aufgrund negativer Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) ruht das Verfahren aktuell. Zu Ende 2025 soll hier mit dem Projektbetreiber über das weitere Vorgehen gesprochen werden.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA)

Allgemeine Grundlage der Beurteilung von FF-PVA im nicht privilegierten Bereich nach § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) bildet die Handlungsrichtlinie für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) der Stadt Calau. Diese ist auf der Homepage der Stadt Calau unter dem Link https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/3c894f0d6cb77d967258491dd673b83142289/2022-09-29_rl_ff_pva_endfassung_unterzeichnet.pdf eingestellt. Im nicht privilegierten Bereich ist für die Planung und Errichtung von FF-PVA ein Bauleitplanverfahren mit einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (B-Plan) erforderlich. Eine Privilegierung für FF-PVA besteht nach § 35 BauGB in einem beidseitigen Streifen von 200 Meter entlang von Autobahnen (bei uns die A13) und zweigleisigen Bahnstrecken (Calau - Cottbus / Calau – Finsterwalde). Hier findet die Richtlinie der Stadt Calau grundlegend keine Anwendung, da hier ein Bauantrag gestellt werden kann.

Derzeit befindet sich das Projekt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark A 13“ in Calau am GT Bathow, OT Groß Jehser, GT Mallenchen in der entsprechenden Bearbeitung eines Bauleitplanverfahrens. Die Stadtverordnetenversammlung Calau hat am 29.01.2025 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark An der A13“ in Calau, am GT Bathow, OT Groß Jehser, GT Mallenchen, Stand Januar 2025 gefasst und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Calau unter dem Link: https://www.calau.de/seite/329145/bebauungspl%C3%A4ne.html eingesehen werden. Nach einem Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Satzungsbeschluss) besteht Baurecht für das Vorhaben.

Aufgrund der Komplexität und des erforderlichen Personal- und Zeiteinsatzes in der Verwaltung, insbesondere hier im Bauamt, kann aktuell nur jeweils ein derartiges Bauleitplanverfahren bearbeitet und durchgeführt werden. Nach Abschluss des Verfahrens wird entsprechend der „Projektwarteliste“ weiter bearbeitet. Die in der Handlungsrichtlinie für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) der Stadt Calau ermittelten Flächen von 360 Hektar für FF-PVA sind mit den vorliegenden Anträgen gemäß der „Projektwarteliste“ ausgeschöpft bzw. überzeichnet. Ein Bauleitplanverfahren für eine FF-PVA dauert im aktuellen Projekt des „Solarpark A 13“ bis zu zwei Jahre.

Es gibt aber auch weiterhin Anfragen und Projekte zu FF-PVA in den v. g. privilegierten Bereichen nach § 35 BauGB an den zweigleisigen Bahnstrecken und der Autobahn. Hier befinden sich Projektinitiatoren aktuell in der Eruierung von potenziellen Flächen. Sollten diese Projekte weiter voranschreiten, so sind die Firmen meinerseits aufgefordert, Sie, die Bürger vor Ort entsprechend in Abstimmung mit dem Ortsbeirat und der Stadtverwaltung zu informieren.

Speicher

Die Errichtung von Speicherkapazitäten ist bei den bisherigen und den aktuell geplanten Projekten von erneuerbaren Energien in unserer Kommune noch nicht zum Tragen gekommen. Dies hat nach meiner Ansicht vielfältige und vor allem natürlich wirtschaftliche Gründe der Firmen. Bei zukünftigen Projekten werden sich die Projektbetreiber mit der Errichtung von Speichern befassen (müssen), das aber wiederum auch unter wirtschaftlichen Aspekten. In Gesprächen mit mehreren Akteuren wurde mir mitgeteilt, dass die Errichtung von Speichern direkt am Erzeugungsstandort vor Ort (FF-PVA oder Windkraftanlagen) nicht das bevorzugte und nicht das wirtschaftlichste Mittel ist. Bevorzugt werden hier Standorte in unmittelbarer Nähe am jeweiligen Umspannwerk (UW) bzw. Einspeisepunkt, das aufgrund der technischen Parameter und Erfordernisse in Verbindung mit einem jeweiligen Projekt steht. Speicher, sogenannte Großspeicher, welche von den örtlichen FF-PVA und Windkraftanlagen „entkoppelt“ sind, benötigen mindestens einen Hektar Fläche, so die Auskunft von Firmen. Auch soll die Entfernung zu einem Umspannwerk oder einer Hochspannungsleitung (z. B. 110 KV) maximal 1.000 Meter betragen. Bedingungen, die bei uns aktuell so nur auf landwirtschaftlichen Flächen gegeben sind. In den Gewerbegebieten sind derartige Flächengrößen aktuell nicht verfügbar. Auch sind hier die baurechtlichen und planungsrechtlichen Bedingungen zu beachten. Aktuell sind Speicher im Außenbereich (z. B. landwirtschaftliche Flächen) nach § 35 BauGB nicht privilegiert, d. h. es besteht ein Planungserfordernis mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der damit verbundenen Bearbeitungszeit.

  • Fortschreibung der Gefahren- und Risikoanalyse mit Gefahrenabwehr­bedarfsplan (GABP) der Stadt Calau

Die Grundlagenermittlung durch das beauftragte Fachbüro ist in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der Stadtwehrführung und den Ortswehren soweit abgeschlossen. Der 1. Entwurf liegt zur Lesung vor. In diesem ersten 188-seitigen Entwurf sind folgende Aspekte enthalten: die IST-Struktur, die Gefährdungsanalyse und das Schutzziel. Aktuell wird der Entwurf von Verwaltung und Stadtwehrführung geprüft und Anmerkungen, Hinweise, Ergänzungen gegeben. Im Laufe der Bearbeitung werden erfahrungsgemäß weitere Fragen aufkommen. Diese werden in einer bzw. mehreren geplanten Online-Arbeitsgruppensitzungen mit dem Fachbüro abgefragt und geklärt. Nachfolgend wird nach Klärung und Festlegung des IST-Standes die SOLL-Struktur abgestimmt und definiert. Aufgrund der sehr langen Ermittlung der Daten für die Einsatzkräfte-Verfügbarkeitsanalyse kommt es zu einer Projektverzögerung, sodass der Endstand zu Ende März 2025 nicht vorliegen wird. Es wird aktuell von einer Vorlage des Endstands zu Ende des 2. Quartals ausgegangen.

  • Umbau der alten DDR-Sirenen auf Hornsirenen

Es sind aktuell noch vier Sirenen umzurüsten (Buckow, Groß-Jehser, Erlenau, Reuden). Die Masten und die Technik sind geliefert und die Monteure sind im März / April nochmals in Calau zum Aufbau im Einsatz. Nach Abschluss der Maßnahme wird die Stadt Calau über 26 (und damit die meisten im Landkreis) hochmoderne Sirenen verfügen.

  • Neubau Feuerwehr Mallenchen

Wie bereits mehrfach mitgeteilt, wird auch aufgrund der Deckungslücke im Haushalt 2025 das Projekt in der Planung nicht fortgeführt. Das Baugenehmigungsverfahren für das Feuerwehrgebäude inkl. Gemeinderaum wird seitens des Bauamtes dennoch weiterverfolgt. Über eine mögliche Fortführung des Bauvorhabens (ggf. geändert und angepasst) soll erst nach Aktualisierung (IST-Stand / SOLL-Struktur) des Gefahren- und Abwehrbedarfsplans (GABP) beraten und entschieden werden. Im laufenden LEADER-Förderaufruf wurde für das Projekt kein erneuter Antrag gestellt.

  • Übungswaggon der Feuerwehr am Bahnhof Calau

Wie informiert, wird der Übungswaggon von der Feuerwehr nicht mehr zu Übungszwecken genutzt, eine feuerwehrtechnische oder anderweitige Nutzung ist perspektivisch auch nicht mehr angedacht bzw. in Aussicht. Aktuell wird die Verwertung über ein Metallrecyclingunternehmen geprüft.

  • 3. Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2025 in Calau

Das 3. Kreisjugendfeuerwehrzeltlager findet Pfingsten (06.06. – 09.06.2025) in Calau im ACE-Verkehrsgarten im Mühlbachweg statt. Derzeit laufen hierzu die Planungen federführend durch den Kreisfeuerwehrverband Oberspreewald-Lausitz e.V. in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz und vielen anderen Akteuren. Auch die Freie Jugendhilfe Niederlausitz e. V. ist mit dem Jugendclub vor Ort, auch Calauer Firmen sind mit eingebunden. Die Organisation und Durchführung der mehrtägigen Veranstaltung erfolgen im Ehrenamt. Für die Teilnehmer wird es ein interessantes und abwechslungsreiches Programm bei hoffentlich bestem Pfingstwetter geben. Am Sonntag wird es einen „Tag des offenen Lagers“ für alle Interessierten geben. Die Jugendfeuerwehr unserer Partnerstadt Viersen ist auch zum Treffen mit 22 Personen angemeldet.

  • Bahnhof und Sanierung Bahnhofsumfeld

Wie in der letzten Stadtverordnetenversammlung informiert, wurde das Projekt der Planung Straße „Am Bahnhof“ mit der Entwurfsplanung im Bau- und Finanzausschuss am 14.01.2025 vorgestellt, die Präsentation und auch die Bahnhofsumfeldkonzeption ist unter https://www.calau.de/seite/380847/bauprojekte-konzepte.html auf der Homepage der Stadt Calau eingestellt. Informieren Sie sich hier.

Priorität hat zunächst die Realisierung des vorgestellten 1. Bauabschnitts - grundhafter Straßenausbau der Straße „Am Bahnhof" zwischen „Karl-Marx-Straße“ und Bahnhofsgebäude. Durch das Bauamt wird derzeit der Fördermittelantrag zur Einreichung beim Landesamt für Bauen und Verkehr erstellt und bearbeitet. Eine positive Bescheidung dieses Antrages ist Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme mit geplantem Beginn in 2026.

  • Grundschule - Brandschutz / Barrierefreie Erschließung / WLAN / Digitalpakt

Wie informiert, sind beginnend mit den Sommerferien umfangreiche Baumaßnamen in der Grundschule (Anwandterhaus) für den Brandschutz, Barrierefreie Erschließung und WLAN geplant. Die Planungen hierzu sind mit der Schulleitung abgestimmt. Die Baugenehmigung liegt vor. Aktuell läuft die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen auf dem Vergabemarktplatz. Um den Zeitplan, mit dem Baubeginn in den Sommerferien, halten zu können, wird für die anschließende Vergabe der Bauleistungen eine nichtöffentliche Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2025 einberufen. Nach der Beauftragung ist der Baubeginn ab der 29. KW (14.07.2025) in den Sommerferien geplant. Eventuelle Nacharbeiten und Restleistungen sollen dann in den Herbstferien stattfinden. Die Schüler bzw. Eltern werden bezgl. der Baumaßnahmen nach Abstimmung mit der Schule noch direkt informiert.

  • Sanierung Gemeindestraße Reuden

Die Beauftragung zur Begutachtung des Straßenbegleitgrüns ist Ende Januar 2025 erfolgt. Die damit beauftragten Leistungen werden bis Ende Mai 2025 erbracht und das Gutachten als eine weitere Grundlage für die Planungen erstellt.

  • Grundhafter Ausbau Ortsdurchfahrt Kemmen (K 6625) durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Bei diesem Bauvorhaben des Landkreises Oberspreewald-Lausitz gibt es aktuell keine weiteren Entwicklungen. Nach Auskunft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz wurde das Bauvorhaben in den Bedarf 2026 eingeordnet. Demnach ist von einem Baubeginn frühestens im Jahr 2026 auszugehen. Die Planungen (Ausführungsplanung) sollen aber fortgeführt werden. Über diese Planung werden die Einwohner von Kemmen dann noch einmal entsprechend informiert.

  • Planung / Variantenprüfung - Neubau Teilabschnitt Weinbergstraße im OT Werchow

Am 27.02.2025 erfolgte die Variantenvorstellung in der öffentlichen Ortsbeiratssitzung Werchow. Dem Ortsbeirat, den Einwohnern des Ortsteils und Gästen wurden die unterschiedlichen Sanierungs- bzw. Umfahrungsmöglichkeiten der Eisenbahnbrücke in der Weinbergstraße als Varianten erläutert. In der Sitzung des Bau- und Finanzausschusses am 11.03.2025 wurde die Präsentation ebenfalls ausführlich vorgestellt und erläutert. Die Präsentation ist unter https://www.calau.de/seite/380847/bauprojekte-konzepte.html auf der Homepage der Stadt Calau eingestellt. Entsprechend der Vorzugsvariante werden die Gespräche mit den Eigentümern geführt, um die entsprechenden Flächen für den Trassenverlauf zu sichern. Des Weiteren wird mit der Deutschen Bahn bzw. weiteren Trägern öffentlicher Belange (TöB) eruiert, unter welchen Kriterien bzw. gesetzlichen Vorgaben eine Wegeführung parallel zur vorhandenen Bahntrasse realisiert werden kann. Auf Grund des sogenannten „Eingriffs in den Bahnverkehr“ ist für die weiterführende Planung der Eisenbahnbrücke (Sanierung, Abriss oder Neubau) ein von der Deutschen Bahn zugelassener Planer erforderlich. Außerdem müssen in den weiteren Planungsschritten Vermessungsarbeiten sowie Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden.

  • Speed-Displays gegen Speed - auch in den Ortsteilen

Mit der Inbetriebnahme zwei weiterer Geschwindigkeitsanzeigetafeln setzt die Stadt Calau weiter auf mehr Sicherheit auf den Straßen. Die auch „Speed Displays“ genannten Anlagen wurden am 12.03.2025 in Mallenchen in Betrieb genommen und sollen vor allem in den Ortsteilen zum Einsatz kommen. Auf der Homepage der Stadt wurde dazu bereits informiert (https://www.calau.de/news/1/1046301/nachrichten/speed-displays-sorgen-in-den-ortsteilen-f%C3%BCr-mehr-verkehrssicherheit.html) Derzeit erfolgt die weitere Einsatzplanung der akkuversorgten DSD-Systeme (Geschwindigkeitsanzeigentafel). Die Ortsvorsteher werden im Vorfeld der Installation der Geräte informiert. Mit den seit dem 14.01.2025 am Schulstandort fest installierten Geräten wurden gute Erfahrungen gemacht.

  • Veranstaltungen 2025

Ich möchte noch einmal auf den schon gut gefüllten Veranstaltungskalender 2025 auf www.calau.de hinweisen. Neben den festen Terminen wie Dorffeste, Stadtfest und Weihnachtsmärkte stehen bereits die Termine für das diesjährige Oldtimertreffen, in der Calauer Innenstadt und das Kinder- und Familiensportfest der SV Calau e.V. am 10.05.2025 fest. Ein Termin, zwei Events! Alle Orts- und Gemeindeteile, Vereine und Unternehmen sind weiterhin aufgerufen, ihre schon feststehenden Termine für dieses Jahr und auch für das nächste weiter an die Pressestelle zu senden. Herrn Hornhauer erreichen Sie unter pressestelle@calau.de oder telefonisch unter 03541 891-111.