Die Auftragsvergaben an die entsprechenden Firmen sind erfolgt. Erste Baumaßnahmen haben bereits begonnen. Hier erfolgten im Vorfeld enge Abstimmungen zwischen dem Bauamt, Planer, Fachfirmen und der Schulleitung. Einen ausführlichen Bericht lesen Sie in dieser Ausgabe des Amtsblattes.
In den nächsten Jahren soll das Rathaus der Stadt Calau energetisch und barrierefrei saniert bzw. modernisiert werden. Während der Baumaßnahme wird das Gebäude dann für die Mitarbeiter der Verwaltung sowie Bürger (teilweise) nicht zur Verfügung stehen. In einem ersten Schritt soll das aktuell ungenutzte „Haus der Begegnungen“ (Haus 1, Straße der Jugend 22) modernisiert werden und zu einem „Verwaltungsgebäude“ umfunktioniert werden. Dieses soll den Rathausmitarbeitern während der Bauphase als Ausweichgebäude dienen. Nach der Fertigstellung des Rathauses ist dann eine Anschlussnutzung des Gebäudes für Fachämter der Stadtverwaltung sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen geplant. Aktuell werden seitens des Bereichs Hochbau die Ausschreibungen der Planungsleistungen vorbereitet.
Sanierung Bahnhofsumfeld mit Straße Am Bahnhof und Bahnhofsgebäude
Gegenwärtig wird die Ausschreibung des 1. Bauabschnitts (vorbereitende Maßnahmen) geplant. Die Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ist für den Monat Juli vorgesehen. Die Durchführung des Ausbaus der Straße Am Bahnhof ist dann für 2027 geplant.
Für die Ideen, Nutzungs- und Baukonzepte, Visionen und Betreibermodelle wurde durch den Eigentümer des Bahnhofgebäudes eine neue Homepage erstellt (https://bhfcalau.netlify.app/). Diese bündelt umfassend den aktuellen Stand der Bauplanungen, den ersten künstlerischen Impulsen sowie der Initiative vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger. Der Eigentümer des Bahnhofes hat in der Stadtverordnetenversammlung am 24.06.2026 diese Homepage und seine Planungen vorgestellt.
Aktuell erfolgt die Vergabe von kommunalen Garagen in der Stadt Calau über Nutzungsverträge. In diesen ist ein jährliches Nutzungsentgelt von 80 € pro Garage und eine Unterhaltungspflicht des Gebäudes durch den Nutzer geregelt. Dies stellte sich in Sachen Sanierung- bzw. Modernisierung in der Vergangenheit als sehr nachteilig dar. So ist z.B. jeder Nutzer nur für die Dachsanierung seiner Garage verantwortlich. Die großflächige Sanierung des Daches einer ganzen Garagenzeile ist so aktuell nicht möglich. Außerdem entstehen an den Dachübergängen zur Nachbargarage Stöße, in den es vermehrt zu Wassereintritten kommt.
Um komplette Garagenkomplexe sanieren bzw. modernisieren zu können ist es erforderlich, die Unterhaltungspflicht in eine Hand (in diesem Fall des Eigentümers Stadt Calau) zu geben. Aus diesem Grund ist es angedacht die bisherigen Nutzungsverträge in Mietverträge umzuändern. Hierbei soll nach aktuellem Stand die jährliche Miete 300 € betragen. Die Erhöhung der jährlichen Miete ist erforderlich, da auf den Eigentümer höhere Unterhaltungskosten zu kommen. Dafür werden die äußere Gebäudehülle und das Dach durch die Stadt Calau mit den dann verfügbaren Mitteln instandgesetzt. Das Garagentor, die Elektrik sowie Kleinstreparaturen liegen dann beim Mieter.
Der entsprechende Beschluss wird von Seiten der Stadtverwaltung im Septemberzyklus eingebracht. Sollte er Zustimmung bei den Abgeordneten finden, ist eine stufenweise Umstellung der Nutzungsverträge auf Mietverträge angedacht. So wird in einem ersten Schritt die Neuvergabe von Garagen nur noch über einen Mietvertrag erfolgen. Die bisher abgeschlossen Nutzungsverträge behalten ihre Gültigkeit bis voraussichtlich zum 31.12.2029. Zum 01.01.2030 sollen dann alle Garagen mittels Mietvertrag vermietet werden. Somit können ab dem Jahr 2030 erstmals komplette Garagenzeilen durch die Stadt Calau mit den verfügbaren finanziellen Mitteln saniert werden. Die v. g. geplanten Neuerungen wurden am 09.06.2026 im Bau- und Finanzausschuss öffentlich vorgestellt und wurden fraktionsübergreifend positiv bewertet.
Die Zusammenlegung der Ortswehren Reuden / Bolschwitz ist in der praktischen Umsetzung. Das Fahrzeug LF 16 ist von Calau nach Bolschwitz umgesetzt worden. Die Ausbildung der Bolschwitzer Mannschaft am LF 16 ist weiter im Gange. Die Reudener Kameraden müssen hier am Fahrzeug noch eingewiesen und ausgebildet werden. Hier gibt es aktuell einige Hemmnisse, die noch überwunden werden müssen. So gab es hier mit den Kameraden und dem Bürgermeister am 07.06.2026 ein kurzes Vorort Gespräch zum Lagebild. Weiteres wird die Stadtwehrführung mit den beiden Ortswehrführern abstimmen und einleiten.
Die Zusammenlegung der Ortswehren Mallenchen und Groß Jehser wird weiter unter der Beachtung von abgestimmten baulichen und organisatorischen Maßnahmen fortgeführt.
Die Zusammenlegungen werden sich zeitlich noch etwas verzögern, das Ziel der abgeschlossenen Zusammenlegungen ist der 31.12.2026.
Die Beschaffungen von neuer Fahrzeugtechnik läuft aktuell weiter. So wird der neue Rüstwagen der Ortswehr Calau im Juli geliefert und nachfolgend nach Einweisung und Ausbildung der Kameraden dann in Dienst gestellt. Für den September / Oktober ist dann hier eine feierliche Übergabe der neuen Fahrzeuge geplant.
Der von der Firma UKA zur Verfügung gestellte NEA 35 ist zugelassen. Die Einweisung sowie die offizielle Übergabe durch den Hersteller erfolgte am 23.06.2026 an den Tiefbrunnen im Windfeld bei Kemmen. An diesem Termin haben der Gerätewart sowie zwei Kameraden der Ortsfeuerwehr Werchow teilgenommen, um anschließend als Multiplikatoren für die Einweisung weiterer Einsatzkräfte zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus hat das Sachgebiet Brandschutz an dem Termin teilgenommen, um die Übergabe ordnungsgemäß zu begleiten und die erforderlichen Formalitäten abzuwickeln. Nach der Übergabe wurde der NEA zum Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Werchow überführt und wird dort stationiert bzw. gelagert.
Windkraft
Mit Mail vom 09.06.2026 teilte das Landesamt für Umwelt (LfU) mit, dass die Genehmigung für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA) am Standort in 03205 Calau Ortsteil Groß Jehser, Gemarkung Gliechow (Windpark Calau IIb)“ der Firma PNE mit Datum vom 28. Mai 2026 erteilt wurde. Zum Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Standorte befinden sich innerhalb des geplanten Windvorranggebiets VR-WEN-24 des 2. Entwurfes des Sachlichen Teilregionalplans „Windenergienutzung“. Die Firma PNE wird sich nunmehr mit dem Bauamt zur Ausarbeitung der Erschließungs- und Medienverträge in Verbindung setzen.