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Calauer Stadtnachrichten
Ausgabe 8/2026
Mitteilungen der Stadt Calau
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Das Fundbüro teilt mit: Aktuelle Fundsachen

Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden die Rechte und Pflichten zu Fundsachen geregelt. So hat der Finder nach §§ 965 ff BGB die Pflicht der Anzeige. Die Anzeige über den Fund sollte unverzüglich, mit allen Umständen, welche für die Ermittlung des Eigentümers oder Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, bei der zuständigen Behörde erstattet werden.

Nr.

Beschreibung der Fundsache

Monat der Anlieferung/Anzeige

Meldefrist bis

Anmerkungen

01/26

Schlüsselbund

02/26

08/26

02/26

EC-Karte

04/26

10/26

03/26

Autoschlüssel

05/26

11/26

04/26

Schlüsselbund

05/26

11/26

06/26

Dunkelblauer Stoffbeutel

06/26

12/26

Kleidung, persönliche Dinge

09/26

Smartphone

06/26

12/26

Blau, Kratzer auf Etui

11/26

Sonnenbrille + Etui

06/26

12/26

13/26

Schlüsselbund

06/26

12/26

Schlüsselband

14/26

Mountainbike

06/26

12/26

Marke Raleigh

16/26

Schlüsselbund

07/26

01/27

17/26

Schlüsselbund

07/26

01/27

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Fundsachen immer zeitnah angezeigt werden und sich somit Zeitverschiebungen zwischen Verlust und Anzeige ergeben können. Der/Die Eigentümer*in wird aufgefordert, sein/ihr Recht in der angegebenen Meldefrist (siehe Spalte 4) bei der Stadt Calau im Fundbüro geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Für weitere Anfragen oder Fundmeldungen kontaktieren Sie bitte das Fundbüro der Stadt Calau, Tel. 03541 891-100.