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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat beschließt in seiner 35. Sitzung am 12.12.2022:

Beschluss-Nr.: 203/35/22

die Satzung zur Nutzung der Sporthalle und Sporträume in der Gemeinde Cavertitz in der vorliegenden Form.

Beschluss-Nr.: 204/35/22

die Satzung über die Benutzung von Räumlichkeiten in Gebäuden in der Gemeinde Cavertitz in der vorliegenden Form.

Beschluss-Nr.:205/35/22

im Rahmen der Sammelbeschaffung von TSF-W Feuerwehrfahrzeugen der Kommunen Cavertitz, Belgern-Schildau und Beilrode:

1. Die Vergabe zur Fertigung und Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges TSF-W mit IVECO Fahrgestell (Los 1) für die Feuerwehr Bucha-Zeuckritz an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH, in Höhe von 153.222,02 EUR

2. Die Vergabe zur Lieferung von Ausstattung und Beladung (Los 2) an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, in Höhe von 64.530,13 EUR

Beschluss-Nr.:206/35/22

das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie die Zustimmung nach § 69 SächsBauO zur Bauvoranfrage auf bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Garage auf dem Flurstück 45/3 der Gemarkung Schöna unter Beachtung der Ausführungen zur Erschließung, zu erteilen.

Beschluss-Nr.:207/35/22

grundsätzlich dem Bauvorhaben“ Sanierung/Neubau Zulaufkanal Kläranlage Bucha“ zuzustimmen. Den Auftrag für die Planungsleistungen der Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung zum Vorhaben in Höhe von 3.571,95 € (brutto) an die IIT GmbH, Spinnereistraße 9 in 04416 Markkleeberg zu vergeben sowie der außerplanmäßigen Auszahlung zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 208/35/22

zur Schaffung von Bauland zur Wohnbebauung die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung: „Bebauungsplan Wohngebiet Schirmenitz – Auf dem Berg“ nach § 13 b BauGB mit einem räumlichen Geltungsbereich (rot eingefasst) für Teilflächen aus den Flurstücken 675/3 und 675/11 der Gemarkung Schirmenitz gemäß Anlage.

Die Kosten des Bauleitverfahrens und der Erschließung trägt der Investor. Entsprechende städtebauliche Verträge zwischen dem Investor und der Gemeinde Cavertitz sind von der Verwaltung, im laufenden Verfahren vorzubereiten und abzuschließen.

Beschluss-Nr.: 209/35/22

zur Herstellung der Flächenverfügbarkeit für Baumaßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im OT Bucha - Bereich des Sondergebietes „Bungalowgebiet Hofeholz“ dem nachfolgend beschriebenen Tauschvertrag zuzustimmen.

Vorbehaltlich der Genehmigung gibt der gegenwärtige Grundstückseigentümer des Flurstücks 98/104 mit einer Größe von 123 m² sowie eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 98/128 mit einer Größe von ca. 260 m² der Gemarkung Bucha zum aktuellen Bodenrichtwert von 1,90 €/m² in Summe zum Preis von 727,70 € an die Gemeinde Cavertitz ab.

Im Gegenzug erhält dieser Grundstückseigentümer von der Gemeinde das kommunale Flurstück 360/2 der Gemarkung Schöna mit einer Größe von 1.403 m² zum aktuellen Bodenrichtwert von 0,75 €/m² in Summe zum Preis von 1.052,25 €.

Im Tauschvertrag ist ein entsprechender finanzieller Wertausglich zu vereinbaren.

Die Kosten zum Vollzug des Tauschvertrages tragen die beiden Vertragsparteien zu je ½. Die Kosten für die Eintragung/Änderung im jeweiligen Grundbuch trägt jede Partei für sich selbst.

Die Kosten der nachträglichen Vermessung des Flurstück 98/128 sowie der Nachbeurkundung trägt die Gemeinde.

Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung für den Höhe von 727,70 € sowie der erforderlichen Nebenkosten zu.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 35. Gemeinderatssitzung.