| Beschluss-Nr.: 203/35/22 | die Satzung zur Nutzung der Sporthalle und Sporträume in der Gemeinde Cavertitz in der vorliegenden Form. |
| Beschluss-Nr.: 204/35/22 | die Satzung über die Benutzung von Räumlichkeiten in Gebäuden in der Gemeinde Cavertitz in der vorliegenden Form. |
| Beschluss-Nr.:205/35/22 | im Rahmen der Sammelbeschaffung von TSF-W Feuerwehrfahrzeugen der Kommunen Cavertitz, Belgern-Schildau und Beilrode: |
| 1. Die Vergabe zur Fertigung und Lieferung eines Feuerwehrfahrzeuges TSF-W mit IVECO Fahrgestell (Los 1) für die Feuerwehr Bucha-Zeuckritz an die Firma Brandschutztechnik Görlitz GmbH, in Höhe von 153.222,02 EUR | |
| 2. Die Vergabe zur Lieferung von Ausstattung und Beladung (Los 2) an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, in Höhe von 64.530,13 EUR | |
| Beschluss-Nr.:206/35/22 | das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie die Zustimmung nach § 69 SächsBauO zur Bauvoranfrage auf bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Garage auf dem Flurstück 45/3 der Gemarkung Schöna unter Beachtung der Ausführungen zur Erschließung, zu erteilen. |
| Beschluss-Nr.:207/35/22 | grundsätzlich dem Bauvorhaben“ Sanierung/Neubau Zulaufkanal Kläranlage Bucha“ zuzustimmen. Den Auftrag für die Planungsleistungen der Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung zum Vorhaben in Höhe von 3.571,95 € (brutto) an die IIT GmbH, Spinnereistraße 9 in 04416 Markkleeberg zu vergeben sowie der außerplanmäßigen Auszahlung zuzustimmen. |
| Beschluss-Nr.: 208/35/22 | zur Schaffung von Bauland zur Wohnbebauung die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung: „Bebauungsplan Wohngebiet Schirmenitz – Auf dem Berg“ nach § 13 b BauGB mit einem räumlichen Geltungsbereich (rot eingefasst) für Teilflächen aus den Flurstücken 675/3 und 675/11 der Gemarkung Schirmenitz gemäß Anlage. |
| Die Kosten des Bauleitverfahrens und der Erschließung trägt der Investor. Entsprechende städtebauliche Verträge zwischen dem Investor und der Gemeinde Cavertitz sind von der Verwaltung, im laufenden Verfahren vorzubereiten und abzuschließen. | |
| Beschluss-Nr.: 209/35/22 | zur Herstellung der Flächenverfügbarkeit für Baumaßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im OT Bucha - Bereich des Sondergebietes „Bungalowgebiet Hofeholz“ dem nachfolgend beschriebenen Tauschvertrag zuzustimmen. |
| Vorbehaltlich der Genehmigung gibt der gegenwärtige Grundstückseigentümer des Flurstücks 98/104 mit einer Größe von 123 m² sowie eine noch zu vermessende Teilfläche aus dem Flurstück 98/128 mit einer Größe von ca. 260 m² der Gemarkung Bucha zum aktuellen Bodenrichtwert von 1,90 €/m² in Summe zum Preis von 727,70 € an die Gemeinde Cavertitz ab. | |
| Im Gegenzug erhält dieser Grundstückseigentümer von der Gemeinde das kommunale Flurstück 360/2 der Gemarkung Schöna mit einer Größe von 1.403 m² zum aktuellen Bodenrichtwert von 0,75 €/m² in Summe zum Preis von 1.052,25 €. | |
| Im Tauschvertrag ist ein entsprechender finanzieller Wertausglich zu vereinbaren. | |
| Die Kosten zum Vollzug des Tauschvertrages tragen die beiden Vertragsparteien zu je ½. Die Kosten für die Eintragung/Änderung im jeweiligen Grundbuch trägt jede Partei für sich selbst. | |
| Die Kosten der nachträglichen Vermessung des Flurstück 98/128 sowie der Nachbeurkundung trägt die Gemeinde. | |
| Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung für den Höhe von 727,70 € sowie der erforderlichen Nebenkosten zu. |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 35. Gemeinderatssitzung.