1. Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
Gegenüber dem Kalenderjahr 2023 sind keine Änderungen bei den Hebesätzen eingetreten.
Die Hebesätze betragen
308 v.H. für die Grundsteuer A und
420 v.H. für die Grundsteuer B.
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht in Anlehnung an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 ist zu den Fälligkeitsterminen 15.2.; 15.5.; 15.8 und 15.11. mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, zu entrichten.
2. Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024
Nach § 6 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Cavertitz (Hundesteuersatzung) vom 12.04.2021 beträgt die Hundesteuer
für den ersten Hund — 45,00 EUR
für den zweiten und jeden weiteren Hund — 90,00 EUR
Der Steuersatz für gefährliche Hunde nach § 7 i.V.m. § 2 Abs 3 der Hundesteuersatzung beträgt
für den ersten Hund — 180,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 300,00 EUR
Diese Steuersätze gelten auch für das Kalenderjahr 2024. Die Hundesteuer wird durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt und ist am 15. Februar, wie in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden, fällig.
3. Allgemeine Bestimmungen
Für die Steuerzahler treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz einzulegen.
Schöna, den 02.01.2024
Christiane Gürth
Bürgermeisterin
Hinweise zur Grundsteuerreform - Steuerfestsetzung 2025 –
Zum 31.12.2024 endet das bisherige Recht für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer.
Nach § 266 Abs. 4 des Bewertungsgesetzes werden alle alten Bescheide (Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrages und Grundsteuerbescheide) die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Alle Grundsteuerpflichtigen erhalten für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide von der Gemeindeverwaltung.