| Beschluss-Nr.: 263/46/23 | die Kostenüberdeckung bei der Schmutzwasserentsorgung sowie bei der Kanalbenutzung ohne Reinigung aus der Gebührennachkalkulation für den Zeitraum 2018-2020 in der Kalkulationsperiode 2024-2026 auszugleichen. Auf den Ausgleich der geringen Kostenunterdeckung bei der Niederschlagswasserentsorgung wird verzichtet. |
| Beschluss-Nr.: 264/46/23 | die, von der KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH Dresden erstellte Abwasserkalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 mit folgenden Gebühren: |
| Teilleistung Schmutzwasserentsorgung | 6,21EUR/m³ |
| zzgl. Grundgebühr | 15,00 EUR/Monat |
| Teilleistung Kanalbenutzung ohne Reinigung | 1,12 EUR/m³ |
| zzgl. Grundgebühr | 7,00 EUR/Monat |
| Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung | 0,66 EUR/m² |
| Die Gebührenkalkulation der KEM Dresden vom 05.09.2023 ist fester Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| Beschluss-Nr.: 265/46/23 | die Niederschlagswassergebühr für den Zeitraum 2024 bis 2026 - abweichend von der Gebührenkalkulation der KEM Dresden - mit 0,62 EUR/m² versiegelte Grundstücksfläche zu erheben. |
| Beschluss-Nr.: 266/46/23 | die Gebühr für die Überwachung der Eigenkontrolle und die Überwachung der Wartung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben für die Kalkulationsperiode 2024 bis 2026 in Höhe von 22,88 EUR pro Jahr und Anlage festzusetzen. |
| Beschluss-Nr.: 267/46/23 | dem Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Cavertitz zuzustimmen. |
| Beschluss-Nr.: 268/46/23 | die Annahme von Geldspende (n) in Höhe von 150,00 € und Sachspende (n) in Höhe von 45,00 €. |
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