Die Jagdgenossenschaft Bucha-Zeuckritz lädt für Freitag, den 14.03.2025 um 18.00 Uhr in das Jagdhaus Dahlen, Am Alten Forsthaus 4, 04758 Dahlen, zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bucha- Zeuckritz gemäß §9 BJagdG i.V.m. SächsJagdG ein.
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossenschaft sind ausschließlich Eigentümer von Grundfläche, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bucha- Zeuckritz gehören und auf denen die Jagd ausgeführt werden darf (§9 Abs. 1 BJagdG).
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung |
| 2. | Verlängerung Pachtvertrag |
| 3. | Bestätigung der Satzung |
| 4. | Aktuelles zum Jagdkataster und Kartenbereinigung |
| 5. | Bericht des Vorstands 2023/24 |
| 6. | Kassenbericht 2023/24 und Bericht der Revisionskommision |
| 7. | Entlastung des Vorstands und des Kassenprüfers |
| 8. | Diskussion |
Hinweis: In der Versammlung kann sich jede Jagdgenossin/ jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümer/ in bejagdbarer Flächen) durch eine andere Person die ebenfalls Jagdgenosse/Jagdgenossin ist, oder durch seinen Ehepartner, Lebensgefährten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossenschaft schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Bei Änderung von Eigentumsverhältnissen bitte Grundbuchauszug und aktuelle Kontoverbindung prüfen bzw. einreichen.