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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2025
Mitteilungen der Gemeinde
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Information für die Eigentümer von Wohngrundstücken mit Kleinkläranlagen

Für Direkteinleiter in ein Gewässer / Versickerung

Die bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse der unteren Wasserbehörde des LRA Nordsachsen für die Einleitung von vollbiologisch gereinigtem Abwasser aus den Grundstückskläranlagen sind befristet ausgestellt.

Rechtzeitig vor Fristablauf ist eine Verlängerung zu beantragen bzw. bei Fristablauf ist die Erlaubnis neu zu beantragen.

Wenden Sie sich dazu an das Landratsamt Nordsachsen

Dezernat Bau und Umwelt

Umweltamt | SG Untere Wasserbehörde

Dr.-Belian-Straße 4-5 | 04838 Eilenburg

zuständigen Sachbearbeiter: Herr Leifer

Telefon: +49 3421 758-4150

E-Mail: Marian.Leifer@lra-nordsachsen.de

Für Kanalbenutzer / Einleitungen in öffentlichen Mischwasserkanal

Die bestehenden Entwässerungsgenehmigungen der Gemeinde Cavertitz für die Einleitung von vollbiologisch gereinigtem Abwasser aus den Grundstückskläranlagen waren ebenfalls befristet ausgestellt und müssen demnach verlängert bzw. bei Fristablauf neu beantragt werden.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung bzw. Verlängerung ist, dass die mängelfreien Wartungsprotokolle der zurückliegenden 3 Jahre sowie die Nachweise zur fachgerechten Schlammentsorgung in der Gemeinde vorliegen.

Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage: Formulare – Abwasserangelegenheiten.

zuständige Sachbearbeiterin: Frau Naumann

Telefon: +49 34363 504-13

E-Mail: naumann-gemeinde@cavertitz.de