Die bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnisse der unteren Wasserbehörde des LRA Nordsachsen für die Einleitung von vollbiologisch gereinigtem Abwasser aus den Grundstückskläranlagen sind befristet ausgestellt.
Rechtzeitig vor Fristablauf ist eine Verlängerung zu beantragen bzw. bei Fristablauf ist die Erlaubnis neu zu beantragen.
Wenden Sie sich dazu an das Landratsamt Nordsachsen
Dezernat Bau und Umwelt
Umweltamt | SG Untere Wasserbehörde
Dr.-Belian-Straße 4-5 | 04838 Eilenburg
zuständigen Sachbearbeiter: Herr Leifer
Telefon: +49 3421 758-4150
E-Mail: Marian.Leifer@lra-nordsachsen.de
Die bestehenden Entwässerungsgenehmigungen der Gemeinde Cavertitz für die Einleitung von vollbiologisch gereinigtem Abwasser aus den Grundstückskläranlagen waren ebenfalls befristet ausgestellt und müssen demnach verlängert bzw. bei Fristablauf neu beantragt werden.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung bzw. Verlängerung ist, dass die mängelfreien Wartungsprotokolle der zurückliegenden 3 Jahre sowie die Nachweise zur fachgerechten Schlammentsorgung in der Gemeinde vorliegen.
Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage: Formulare – Abwasserangelegenheiten.
zuständige Sachbearbeiterin: Frau Naumann
Telefon: +49 34363 504-13
E-Mail: naumann-gemeinde@cavertitz.de