Nach gemeinsamer Beratung hat der Gemeinderat - vor dem Hintergrund der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes der Wahlen auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 Bundeswahlordnung (BWO) beschlossen, für das Gebiet der Gemeinde Cavertitz für alle Ortsteile einen gemeinsamen Wahlbezirk zu bilden.
Das Wahllokal für die Urnenwahl wird demnach im OT Cavertitz in der Sporthalle, Treptitzer Straße 8 eingerichtet.
Zudem besteht grundsätzlich die Möglichkeit für jeden wahlberechtigten Bürger sein Wahlrecht mittels Briefwahl wahrzunehmen.
Da es in der Vergangenheit wiederholt zu Fragen bezüglich der Wahrung des Wahlgeheimnisses bei der Feststellung des Briefwahlergebnisses kam, möchten wir nachfolgend das Procedere zur Öffnung der eingegangenen Wahlbriefe erläutern.
Die eingehenden Wahlbriefumschläge werden ungeöffnet in der Gemeinde gesammelt, und für Unbefugte nicht zugänglich, sicher verwahrt.
Nach Zusammentreten des Briefwahlvorstandes am Wahltag um 15.00 Uhr werden dem Briefwahlvorstand durch gemeinsame Zählung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Wahlbriefe (ungeöffnet) von der Verwaltung übergeben. Der Wahlbrief besteht aus insgesamt 2 Briefumschlägen (= äußerer und innerer Briefumschlag).
Der Briefwahlvorsteher belehrt die Mitglieder des Briefwahlvorstandes vor Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit aktenkundig über die Geheimhaltung, Verschwiegenheit und unparteiische Wahrnahmen des Ehrenamtes als Wahlhelfer.
In der Zeit vom Zusammentreten des Briefwahlvorstandes bis 18:00 Uhr werden die eingegangenen, äußeren Wahlbriefumschläge einzeln vom Wahlvorstand geöffnet, umgehend der sich darin befindliche dazugehörige Wahlschein entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geprüft und im Anschluss gesammelt.
Bei Feststellung der Rechtmäßigkeit des Wahlscheines und der sonstigen gesetzlichen Vorgaben wird sodann der jeweilige ungeöffnete innere Briefumschlag, welcher den Stimmzettel (Stimmzettelumschlag) enthält, in die im Briefwahllokal bereitstehende, verschlossene Wahlurne eingeworfen.
Erst nach Prüfung aller eingegangenen Wahlbriefumschläge auf Zulassungsfähigkeit und dem Einwurf aller so zugelassenen inneren Stimmzettelumschläge wird ab 18:00 Uhr diese Urne mit den so gesammelten Stimmzettelumschlägen geöffnet.
Die Stimmzettelumschläge werden erst nach Entnahme aus der Urne geöffnet. Die Stimmzettel werden den Stimmzettelumschlägen entnommen und gesammelt. Erst danach erfolgt die eigentliche Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses wie in einem Urnenwahllokal.
Diese beschriebene Vorgehensweise zur Feststellung des Briefwahlergebnisses ist gesetzlich festgeschrieben. Sie stellt sicher, dass die Mitglieder des Briefwahlvorstandes keinen Zusammenhang zwischen den in der Zeit von 15:00 Uhr 18:00 Uhr geöffneten äußeren Wahlbriefumschlägen mit den dazugehörigen Wahlscheinen, auf welchen der Name des Wählers vermerkt ist und dem verschlossenen inneren Stimmzettelumschlag mit Stimmzettel herstellen kann.
Zudem darf ein Briefwahlvorstand das Briefwahlergebnis nicht feststellen, wenn die Anzahl der eingegangenen Wahlbriefumschläge unter 50 liegt. Dies begründet sich ebenfalls aus der Sicherstellung des Wahlgeheimnisses.
Die Feststellung des Briefwahlergebnisses ist öffentlich.
Jedermann hat Zutritt zum Briefwahlraum. Dieser wird im Gemeinschaftsraum des Verwaltungsgebäudes im OT Schöna eingerichtet.
Interessierte können, ohne dass die Arbeit des Briefwahlvorstandes beeinträchtigt bzw. gestört wird, der Öffnung der äußeren Wahlbriefumschläge sowie der sich ab 18:00 Uhr anschließende Öffnung der inneren Stimmzettelumschläge einschließlich der darauf folgenden Auszählung/Feststellung des Briefwahlergebnisses beiwohnen/beobachten.
Anmerkung:
Der Wähler hat selbständig sicher zu stellen, dass der Wahlbrief die Gemeindeverwaltung im Verwaltungssitz Schöna rechtzeitig, am Wahltag bis 18:00 Uhr erreicht. Vor 18:00 Uhr noch abgegebene Wahlbriefe werden dem Briefwahlvorstand noch zugeleitet.
Nach 18:00 Uhr eingegangene Wahlbriefe können keine Berücksichtigung mehr finden.
Gern stehen wir Ihnen für weiter Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.