Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 sind keine Änderungen bei den Hebesätzen eingetreten.
Die Hebesätze betragen
| 313 v.H. für die Grundsteuer A und |
| 365 v.H. für die Grundsteuer B. |
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht in Anlehnung an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.
Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 ist zu den Fälligkeitsterminen 15.2.; 15.5.; 15.8 und 15.11. mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, zu entrichten.
Nach § 6 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Cavertitz (Hundesteuersatzung) vom 12.04.2021 beträgt die Hundesteuer
| für den ersten Hund | 45,00 EUR |
| für den zweiten und jeden weiteren Hund | 90,00 EUR |
Der Steuersatz für gefährliche Hunde nach § 7 i.V.m. § 2 Abs 3 der Hundesteuersatzung beträgt
| für den ersten Hund | 180,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 300,00 EUR |
Diese Steuersätze gelten auch für das Kalenderjahr 2026. Die Hundesteuer wird durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt und ist am 15. Februar, wie in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden, fällig.
Für die Steuerzahler treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz einzulegen.
Schöna, den 02.01.2026