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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2026
Mitteilungen der Gemeinde
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Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichung der Meldedaten

Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichung der Meldedaten

Auf Grundlage des Bundesmeldegesetze erfolgen durch das Meldeamt der Gemeinde Cavertitz unter Beachtung des Datenschutzes Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte zu personenbezogenen Daten. Hierzu besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten.

Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Adressbuchverlage zur Herstellung von Adressenverzeichnissen

Datenübermittlungen an das Bundesamt der Bundeswehr. Die Datenübermittlung erfolgt bis 31.03. eines Jahres über Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Datenübermittlungen von Familienangehörigen an öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften, sofern sie nicht derselben oder keiner öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaft angehören.

Widerspruchsrecht gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz

Der Betroffene kann der Übermittlung seiner Daten widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an des Einwohnermeldeamt der Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna (Tel: 034363 5040 oder 50414) zu richten.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Er gilt bis zu seinem Widerruf.