Auf Grundlage des Bundesmeldegesetze erfolgen durch das Meldeamt der Gemeinde Cavertitz unter Beachtung des Datenschutzes Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte zu personenbezogenen Daten. Hierzu besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
| • | Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten. |
| • | Melderegisterauskünfte/Datenübermittlungen an Adressbuchverlage zur Herstellung von Adressenverzeichnissen |
| • | Datenübermittlungen an das Bundesamt der Bundeswehr. Die Datenübermittlung erfolgt bis 31.03. eines Jahres über Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. |
| • | Datenübermittlungen von Familienangehörigen an öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften, sofern sie nicht derselben oder keiner öffentlich rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. |
Widerspruchsrecht gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz
Der Betroffene kann der Übermittlung seiner Daten widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift an des Einwohnermeldeamt der Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna (Tel: 034363 5040 oder 50414) zu richten.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Er gilt bis zu seinem Widerruf.