Die Jagdgenossenschaft Schöna lädt für Samstag, den 31.1.2026 um 17.00 Uhr in das Feuerwehrvereinsheim (alter Kindergarten) Sörnewitz zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Schöna gemäß § 9B Jagd Gi.V.m. SächsJagdG ein.
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossenschaft sind ausschließlich Eigentümer von Grundfläche, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Jagdbogen Schöna gehören und auf denen die Jagd ausgeführt werden darf (§ 9 Abs. 1 BJagdG ).
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung und Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung |
| 2. | Verlängerung Pachtvertrag |
| 3. | Bericht des Vorstandes Jagdjahr 2024/25 |
| 4. | Kassenbericht 2024/25 und Bericht der Revisionskommission |
| 5. | Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers |
| 6. | Diskussion |
Hinweis: in der Versammlung kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Personen und Eigentümer/ in bejagbarer Flächen) durch eine andere Person die ebenfalls Jagdgenosse/ Jagdgenossin ist, oder durch einen Ehepartner, Lebensgefährten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossenschaft schriftlich zu erteilen.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Eine Mehrfachvertretung ist nicht zulässig.
Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Bei Änderungen von Eigentumsverhältnissen bitte Grundbuchauszug prüfen bzw. einreichen.
Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt.
Schöna, den 08.12.2025