Die Forstbetriebsgemeinschaft „Waldgemeinschaft Neußen“ w.V. lädt ihre Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 25. Oktober 2024 um 18.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Lausa ein.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung - Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Mitgliederbewegungen |
| 4. | Tätigkeitsbericht des Vorstandes |
| 5. | Revisionsbericht |
| 7. | Beschlussfassungen |
| 8. | Bericht über Fördermöglichkeiten durch Herrn Sponholz / Großmann |
| 9. | Ausführungen des Revierleiters Großmann |
Wichtige Hinweise:
1. Jedes Mitglied des Vereins hat in der Mitgliederversammlung 1 Stimme.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder an der Versammlung teilnehmen oder vertreten sind. Muss wegen Beschlussunfähigkeit in der gleichen Sache eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, so ist diese ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn in der Einladung besonders darauf hingewiesen worden ist. Beschlüsse kommen mit einfacher Mehrheit zustande, sofern die Satzung keine größere Stimmenmehrheit vorschreibt (§ 8 Abs. 3 Nr. a; d; e und § 13). Stimmenenthaltungen zählen nicht. Stellvertretung ist nur durch Mitglieder mit schriftlicher Vollmacht zulässig (siehe Satzung § 8 Abs. 4).
2. Bei Änderung der Mitgliedsdaten (Fläche, Adresse, Besitzübergang) wird um Mitteilung gebeten.
Alle Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft sind herzlich eingeladen.