| Beschluss-Nr.: 05/02/24 | den Auftrag zur örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 bis 2024 an die Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH, Dresden zum Angebotspreis von 4.998,00 EUR pro Prüfungsjahr zu vergeben. |
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| Beschluss-Nr.: 06/02/24 | im Eigentumsstatus – nicht ermittelter Eigentümer – befindliche Flurstücke/ Teilflächen der Gemarkung Schirmenitz - wie nachfolgend aufgeführt - auf der Grundlage des vorliegenden Kaufangebotes unter Berücksichtigung des aktuellen Bodenrichtwertes (1,65 €/m²) an den Freistaat Sachsen zu veräußern. |
| Für den HWSD (Hochwasserschutzdeich) Görzig-Seydewitz: |
| Flurstück: 266/2 = 4.954 m² |
| Flurstück: 282 = 19.906 m² |
| Flurstück: 290 = 1.330 m² in Summe= 26.190 m²; |
| Für den HWSD Seydewitz – Paußnitz: |
| aus dem Flurstück 527 mit einer Größe von 5.790 m² ein Teilstück von ca. 5.740 m². |
| Die Kosten der Veräußerung sowie der erforderlichen Vermessung trägt der Käufer. |
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| Beschluss-Nr.: 07/02/24 | die Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 3.200 m² aus dem Flurstück, 675/11 der Gemarkung Schirmenitz - entsprechend beigefügtem Lageplan – vor dem Hintergrund der Entwicklung des geplanten „Gewerbegebiet Schirmenitz - Auf dem Berg“ zu einem Preis von 12,00 €/m² - entsprechend Bodenrichtwert nach Gutachterausschuss an den Antragsteller/Investor. Alle anfallenden Kosten für die Abwicklung des Kaufvertrages sowie die Kosten der Vermessung trägt der Antragsteller/Investor. Die Veräußerung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schirmenitz – Auf dem Berg“ zum Tragen kommt. |
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| grundsätzlich der kurzfristigen Vorbereitung und Ausführung des Bauvorhabens: Ersatzneubau Mischwasserkanal im OT Lampertswalde ab Sommerseite 1/1a bis zum Vorfluter Luppa zuzustimmen. | |
| Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die erforderlichen Planungsleistung incl. Baugrunduntersuchungen in Höhe von 18.813,63 € (brutto) an die Ingenieurgesellschaft Zscheile + Krause mbH Riesa und der außerplanmäßigen Auszahlung zu. Mit Vertragsabschluss sollen vorerst die Leistungsphasen 2 bis 5 sowie die Baugrunduntersuchung beauftragt werden. |
| Die Finanzierung dieser vorbereitenden Planungsleistungen erfolgt über den verbleibenden Haushaltsansatz - Erneuerung Mischwasserkanal OT Olganitz. |
| Die Veränderung der erforderlichen Ersatzneubaumaßnahmen sollen nach Dringlichkeit und Finanzierbarkeit im Haushaltsplan 2025 sowie im mittelfristigen Finanzplan berücksichtigt werden. |
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| den überplanmäßigen Aufwendungen von 31.868 EUR und den überplanmäßigen Auszahlungen von 34.393 EUR für die Übernahme der Kinderbetreuung in Fremdgemeinden zuzustimmen. | |
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| die befristete Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung. | |
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| Beschluss-Nr.: 11/02/24 | -Personalangelegenheit- |