Die Jagdgenossenschaft Bucha- Zeuckritz bittet alle Grundstückseigentümer, die nach §9 des Bundesjagdgesetz zur Abführung der Jagdnutzung verpflichtet sind, bis zum 31.12.2024 die folgenden Unterlagen vorzulegen:
| 1. | Aktuelle Grundbuchauszüge Ihrer betroffenen (bejagbaren) Flächen |
| 2. | Bankverbindung zur etwaigen Pachtauszahlung. |
Diese Unterlagen sind notwendig, um die Verwaltung und Auszahlung der Jagdpacht ordnungsgemäß durchführen zu können.
Bitte senden sie die Dokumente fristgerecht an folgender Adresse:
M. Klöppel
K- Weg 1
04758 Bucha.
Wir weisen darauf hin, dass die Auszahlung der Jagdpacht nur anhand der gemeldeten Daten erfolgen kann.
Wer keinen Nachweis erbringt kann keine Auszahlung geltend machen.