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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 12/2024
Vereine und Verbände
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bucha-Zeuckritz

Die Jagdgenossenschaft Bucha-Zeuckritz bittet alle Grundstückseigentümer, die nach §9 des Bundesjagdgesetz zur Abführung der Jagdnutzung verpflichtet sind, bis zum 31.12.2024 die folgenden Unterlagen vorzulegen:

1.

Aktuelle Grundbuchauszüge Ihrer betroffenen (bejagbaren) Flächen

2.

Bankverbindung zur etwaigen Pachtauszahlung.

Diese Unterlagen sind notwendig, um die Verwaltung und Auszahlung der Jagdpacht ordnungsgemäß durchführen zu können.

Bitte senden sie die Dokumente fristgerecht an folgender Adresse:

M. Klöppel

K- Weg 1

04758 Bucha.

Wir weisen darauf hin, dass die Auszahlung der Jagdpacht nur anhand der gemeldeten Daten erfolgen kann.

Wer keinen Nachweis erbringt kann keine Auszahlung geltend machen.

Der Vorstand