Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Sörnewitz werden aufgefordert einen aktuellen Grundbuchauszug vorzulegen.
Ausgenommen davon sind Grundbuchauszüge die ab 2024 vorgelegt wurden.
Alle Veränderungen ab 2024 müssen angezeigt werden. Eine Zahlung der Jagdpachtauskehr erfolgt nur auf Nachweis.
Termin für die Abgabe ist der 31.03.2026 beim Jagdvorstand.