| ABDRUCK | Teilnehmergemeinschaft |
| Probsthain |
| Der Vorstandsvorsitzende |
| Flurbereinigung: | Probsthain |
| Stadt, Gemeinde: | Belgern-Schildau, Mockrehna |
Die Teilnehmergemeinschaft Probsthain hat im Flurbereinigungsverfahren Probsthain den 3. Nachtrag zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) aufgestellt. Hiermit erfolgt die
des 3. Nachtrages zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG zum Zwecke der Unterrichtung der Öffentlichkeit über:
Erläuterungsbericht zum 3. Nachtrag zum Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG
mit Anlagen.
Auf die vorgesehene Widmung des geplantes Weges mit der Verkehrsübergabe nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) wird hingewiesen.
Auslegungsorte: Stadtverwaltung Belgern-Schildau
Rathaus Belgern - Markt 3 in 04874 Belgern-Schildau OT Belgern
sowie Außenstelle Schildau - Marktstraße 1 in 04889 Belgern-Schildau OT Schildau
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Unterdorf 4 in 04862 Mockrehna
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Haus 5, Zimmer 306
Dr.-Belian-Str. 5 in 04838 Eilenburg
Auslegungszeitraum:
01. Dezember 2025 bis einschließlich 12. Januar 2026
Zeiten der Einsichtnahme:
während der allgemeinen Sprechzeiten, mindestens jedoch 20 Stunden pro Woche
Die ausliegenden Unterlagen können durch jedermann eingesehen werden, Äußerungen zu den Planunterlagen können schriftlich oder zur Niederschrift bis zu 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist vorgebracht werden bei: Teilnehmergemeinschaft Probsthain
beim Landratsamt Nordsachsen
Haus 5, Zimmer 306
Dr.-Belian-Straße 5 in 04838 Eilenburg
(Ansprechpartner: Kerstin Treder, Tel.: 03421/758 3252;
Thorsten Hindemith, Tel.: 03421/758 3250)
Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
Eilenburg, den 14.10.2025