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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Festsetzung Grundsteuer 2023

1. Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023

Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 sind keine Änderungen bei den Hebesätzen eingetreten.

Die Hebesätze betragen

308 v.H. für die Grundsteuer A und

420 v.H. für die Grundsteuer B.

Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer auf der Grundlage des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht in Anlehnung an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 ist zu den Fälligkeitsterminen 15.2.; 15.5.; 15.8 und 15.11. mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, zu entrichten.

2. Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2023

Nach § 6 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Cavertitz (Hundesteuersatzung) vom 12.04.2021 beträgt die Hundesteuer

für den ersten Hund  — 45,00 EUR

für den zweiten und jeden weiteren Hund  — 90,00 EUR

Der Steuersatz für gefährliche Hunde nach § 7 i.V.m. § 2 Abs 3 der Hundesteuersatzung beträgt

für den ersten Hund  — 180,00 EUR

für jeden weiteren Hund —  300,00 EUR

Diese Steuersätze gelten auch für das Kalenderjahr 2023. Die Hundesteuer wird durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt und ist am 15. Februar, wie in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden, fällig.

3. Allgemeine Bestimmungen

Für die Steuerzahler treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz einzulegen.

Schöna, den 11.01.2023

Christiane Gürth, Bürgermeisterin