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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2025
Mitteilungen der Gemeinde
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Ankündigung eines Grenztermins

Die Grenzen unten aufgeführter Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) bestimmt werden.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrengesetzes. Die Eigentümer sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.

Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrengesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung Schlussvermessung Polder Außig, Offenlegung Tauschke (AFFH 12) – Bau-km 0+000 bis 1+210 im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (unser Geschäftszeichen: 24-1074) in der Gemarkung Treptitz.

Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt bzw. sollen die Flurstücksgrenzen zu diesen Flurstücken aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.

Der Grenztermin findet am Montag, 03.03.2025 vor Ort statt.

Treffpunkt: 10:00 Uhr – Kreuzungsbereich Tauschke - K8924 (von Treptitz nach Wohlau) – Anfang der Baumaßnahme

Beteiligt sind folgende Flurstücke:

Treptitz: – 348, 350, 353, 356, 361, 362, 363, 366/1, 369, 411, 926, 930, 1010, 1011,

1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1024, 1025, 1026, 1027, 1028,

Klingenhain: – 116.

Ich bitte Sie, zu diesem Termin Ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

Für weitere Auskünfte stehen wir gern zur Verfügung.

Torgau, 19.12.2024

C. Schuster

(Öffentl. best. Vermessungsingenieur)