Mit dem Regionalbudget kann so mancher Wunsch umgesetzt werden.
Die Lokale Aktionsgruppe hat dieses Jahr wieder Gelder aus dem Förderprogramm „Regionalbudgets im ländlichen Raum 2025“ zur Umsetzung des Rahmenplans „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) 165.000,00 € Gesamtbudget beantragt und bewilligt bekommen. Es handelt sich um Bundes- und Landesmittel. Gefördert werden können mit diesen Geldern Rastplätze, Bänke, Spiel- und Fitnessgeräte, aber auch Gemeinschafts-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen, Mobiliar und Technik, sofern es sich nicht um Ersatzbeschaffungen handelt.
Vom 15.01.2025 bis zum 21.02.2025 können Anträge zur Förderung von Kleinprojekten bei dem Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Sächsisches Zweistromland-Ostelbien e.V. eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in der Gebietskulisse der LAG Sächsisches Zweistromland-Ostelbien.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,00 € brutto nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgabe ist untersagt. Unterstützt werden ausschließlich Kleinprojekte, die der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie dienen.
Informationen zu Förderbedingungen, Formularen und Listen der benötigten Unterlagen finden Sie auf der Webseite des LEADER-Gebietes Sächsisches Zweistromland-Ostelbien.
Antragsteller werden gebeten, die Beratung durch das Regionalmanagement in Anspruch zu nehmen. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch (034362 37 99 00) bzw. per E-Mail
(post@zweistromland-ostelbien.de) möglich.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland-Ostelbien
c/o PLA.NET Sachsen GmbH
Straße der Freiheit 3
04769 Mügeln OT Kemmlitz
Tel. 034362 / 379900
Fax.: 034362 / 31647
E-Mail: post@zweistromland-ostelbien.de
www.zweistromland-ostelbien.de