Titel Logo
Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2025
Mitteilungen der Gemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung der Gemeindekasse Cavertitz

Im Jahr 2025 sind folgende Beiträge, Steuern, Gebühren und Abgaben fällig:

Mieten

zum 05. des Monats

Pachten

30.05.

Elternbeiträge

zum 15. des Monats

Kanalbenutzungsgebühren/Klärgebühren/

Niederschlagswasser

Abschläge:

15.03./15.06./15.09./15.12.

Grundsteuer

15.02./15.05./15.08./15.11.

und Jahreszahler

01.07.

Zweitwohnungssteuer

15.05.

Hundesteuer

15.02.

Gewerbesteuer

15.02./15.05./15.08./15.11.

Weitere individuelle Zahlungstermine entnehmen Sie bitte Ihren jeweiligen Bescheiden. Wir bitten, diese einzuhalten bzw. bei Teilnahme am Lastschriftverfahren für die entsprechende Deckung auf dem Konto zu sorgen. Damit werden zusätzliche Kosten vermieden, denn für jede zurückgebuchte Lastschrift berechnen die Banken uns Gebühren, welche wir unvermindert an Sie weiterbelasten müssen.

Falls Sie nicht am bequemen Lastschrifteinzug teilnehmen, zahlen Sie bitte unter Angabe des Kassen- oder Buchungszeichen auf die Konten der Gemeinde Cavertitz ein.

Sparkasse Leipzig

IBAN: DE 16 8605 5592 2200 0071 60

BIC: WELADE8LXXX

Deutsche Kreditbank AG Leipzig

IBAN: DE 11 1203 0000 0001 3071 07

BIC: BYLADEM1001

Wir möchten unsere Steuer- und Abgabepflichtigen,

die uns bis jetzt noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, auf die fälligen Zahlungstermine

I. Quartal Grundsteuer

fällig am 15.02.

Hundesteuer

fällig am 15.02.

hinweisen.

Bitte geben Sie bei Überweisung unbedingt das Kassenzeichen an. Es ermöglicht der Gemeindekasse eine fehlerfreie Verbuchung der Zahlung. Eine nochmalige Zahlungsaufforderung erfolgt nicht. Wir bitten zu beachten, dass wir bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben haben.

Ihre Gemeindekasse

Wichtiger Hinweis:

Bitte prüfen Sie Ihre neuen Steuerbescheide auf den Hinweis zur Zahlung.

Bereits erteilte SEPA-Lastschriften erfolgen nur für Fälle, wenn es keine Änderungen beim Aktenzeichen durch das Finanzamt gegeben hat.

Bei neuen Aktenzeichen/Objekte und neuer Abgabeart wird keine Abbuchung erfolgen.

Dafür müssen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Formular finden Sie auf der Homepage unter www.cavertitz.de/Informationen/Formulare.

Ihre Gemeindekasse