Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 geändert worden ist, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 werden hiermit die Schreiben vom 09.07.2024, 30.07.2024 und 20.09.2024 der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Kasse, mit dem Buchungszeichen: 01-00001234 an unbekannte Erben nach Franz Haupt, zuletzt wohnhaft in Sörnewitz, Dorfstraße 34, 04758 Cavertitz öffentlich zugestellt.
Die v. g. Schreiben können gegen Vorlage eines Erbnachweises in der Gemeindekasse der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Sitz Schöna, Friedensstr. 4, 04758 Cavertitz, in der Zeit vom 05.02.2025 bis einschließlich 19.02.2025 während den Öffnungszeiten
| Dienstag | 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Donnerstag | 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung eingesehen/abgeholt werden.
Die v. g. Schreiben gelten gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am 20.02.2025 als öffentlich zugestellt.
Cavertitz, 16.01.2025