Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schirmenitz – Auf dem Berg“ in der Fassung vom 13.01.2024, sowie der Vorentwurf zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Schirmenitz der Gemeinde Cavertitz werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Basis einer Planoffenlage ausgelegt.
Plangebiet:
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Ortsteils Schirmenitz auf dem Areal der ehemaligen Reitsportstätte, unmittelbar angrenzend an den Sportplatz (im Norden) sowie den Friedhof (im Westen). Die Erschließung erfolgt über die Straße „Auf dem Berg“.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha und befindet sich auf Teilen der Flurstücke 675/3 und 675/11 der Gmkg. Schirmenitz.
Der nachfolgende Ausschnitt verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Quelle: WebAtlasSN Farbe; Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN); 10/2024 (maßstabslos)
Planziel ist die Ausweisung von gewerblich nutzbaren Bauflächen.
| Zu den ausliegenden Planunterlagen gehören: | |
| • | Planzeichnung Bebauungsplan Vorentwurf |
| • | Begründung Bebauungsplan Vorentwurf |
| • | Anlage 1 – Umweltbericht |
| • | Anlage 2 – Geotechnisches Gutachten |
| • | Anlage 3 – FNP-Änderung Vorentwurf (Begründung und Planzeichnungsausschnitt) |
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) werden die Planunterlagen des Vorentwurfes in der Zeit vom
06.02.2025 – 14.03.2025
über das Internetportal der Gemeinde Cavertitz:
https://www.cavertitz.de
und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Cavertitz OT Schöna, Friedensstraße, 04758 Cavertitz (Bauamt) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail an gemeinde@cavertitz.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten
| Montag: | nach Vereinbarung |
| Dienstag: | 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr |
| Freitag: | nach Vereinbarung |
erfolgen.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne der §§ 3 und 4 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
Schöna, d. 28.01.2025