Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. August 2021 werden die Schreiben vom 08.12.2022, 19.12.2022, 26.01.2023 und die Schreiben vom 04.09.2023, 21.09.2023, 16.11.2023 der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Kasse, mit dem Buchungszeichen: 01-00005006 an Herrn Torsten Kühne öffentlich zugestellt, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Die letzte bekannte Anschrift lautet: Schirmenitz, Schulstraße 3, 04758 Cavertitz.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben.
Die v. g. Schreiben können nur durch den Eigentümer gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder eine von ihm bevollmächtige Person gegen Vorlage einer Vollmacht in der Gemeindekasse der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Sitz Schöna, Friedensstr. 4, 04758 Cavertitz, in der Zeit vom 06.03.2024 bis einschließlich 20.03.2024 während den Öffnungszeiten
| Dienstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Donnerstag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung eingesehen/abgeholt werden.
Die Schreiben gelten gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am 21.03.2024 als öffentlich zugestellt.
Cavertitz, 12.02.2024