Die Jagdgenossenschaft Treptitz, vertreten durch den Notvorstand, die Bürgermeisterin der Gemeinde Cavertitz, Frau Christiane Gürth lädt für den 11.04.2024 in die „Feuerwache“ Treptitz zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Treptitz gemäß § 9 BJagdG i.V.m. SächsJagdG ein. Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Treptitz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1Bundesjagdgesetz).
| 1. | Begrüßung und Eröffnung durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Cavertitz als Jagdnotvorstand, Feststellung ordnungsgemäße Einladung |
| 2. | Nachbeschluss zum Pachtvertrag Jagdbogen Treptitz vom 15.05.2023 |
| 3. | Bericht des Vorstandes 2023/24 |
| 4. | Kassenbericht 2023/24 |
| 5. | Bericht der Revisionskommission |
| 6. | Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers 2023/24 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung zur Satzungsneufassung |
| 8. | Beschluss zur Wahlkommission |
| 9. | Neuwahlen des Jagdvorstandes |
| Pause | |
| 10. | Beschluss zur Verwendung der Jagdpacht 2024/25 |
| 11. | Diskussion |
Anmerkung:
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagdbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Bei Änderung von Eigentum bitte Grundbuchauszug mitbringen! Aktuelle Kontoverbindung prüfen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir bitten um Rückmeldung bei Roland Körpert (Tel.: 034363/51106)