Der Jagdgenossenschaft: Schirmenitz zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schirmenitz
am Donnerstag, d. 27. März 2025 um 19:00 Uhr
im Dorfclub Cavertitz, Treptitzer Straße 7 in 04758 Cavertitz
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk (Gemarkung: Schirmenitz/Klingenhain) gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, die
Einladung zur außerordentlichen Wahlversammlung
Entsprechend § 8 der gültigen Satzung der Jagdgenossenschaft Schirmenitz ist, durch das Ableben eines Jagdvorstandsmitgliedes innerhalb des Jagdjahres für den Rest der Amtszeit (bis 2028) eine Ersatzwahl durchzuführen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die Wahlhandlung |
| 2. | Durchführung der Wahlhandlung mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses für das gewählte Ersatzmitglied |
| 3. | Bekanntgabe der im Anschluss durch den Vorstand gewählten einzelnen Funktionen |
| 4. | sonstiges |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.