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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat beschließt in seiner 37. Sitzung am 27.02.2023

Beschluss-Nr.: 214/37/23

auf der Grundlage des bestehenden Planungs-Stufenvertrages vom 05.12.2021 zum Bauvorhaben: Erneuerung und teilweiser Rückbau Gehweg August-Bebel-Straße OT Bucha nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung nunmehr die Beauftragung der Leistungsphase 8 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung zu bestätigen.Der Gemeinderat beschließt hiermit grundsätzlich die Realisierung des o.g. Bauvorhabens unter Einbeziehung der Förderung RL LEADER/2014.Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 3.500 € zu.

Beschluss-Nr.: 215/37/23

den Auftrag für die Straßenbauarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung und dem teilweisen Rückbau des Gehweges - August-Bebel-Straße - im OT Bucha nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung an die Firma: ADW Ingenieurtiefbau GmbH, Gewerbestraße 7 in 04758 Gaunitz auf der Grundlage ihres abgegebenen und geprüften Hauptangebotes in Höhe von 49.480,02 € (brutto) zu vergeben. Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von 4.950,00 € zu bestätigen. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat dieser außerplanmäßigen Auszahlung zu.

Beschluss-Nr.: 216/37/23

die 1. Änderungssatzung zur Nutzung der Sporthalle und Sporträume in der Gemeinde Cavertitz in der vorliegenden Form.

Beschluss-Nr.: 217/37/23

das Einvernehmen zum dem Bauantrag: Anbau Carport an bestehendes Wohnhaus/Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 52/7 der Gemarkung Bucha sowie seine Zustimmung nach § 69 SächsBauO zu erteilen.

Beschluss-Nr.: 218/37/23

die Annahme von Sachspende (n) in Höhe von 117,90 €.

Beschluss-Nr.: 219/37/23

im Zusammenhang mit der Maßnahme Flutpolder Außig, hier: HWD Seydewitz-Paußnitz, km 0+000 bis 2+200 sowie ACEF 11 - Nistkästen - das Flurstück 219/1 der Gemarkung Schirmenitz, welche im Eigentumsverhältnis: „Nicht ermittelter Eigentümer“ steht und die Gemeinde Cavertitz mittels Bestallungsurkunde zuständig ist, an den Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung (LTV) zu veräußern. Der Kaufpreis als Fließgewässer mit einer Größe 7.960 m² beträgt von 0,70 €/m².

Beschluss-Nr.: 220/37/23

im Zusammenhang mit der Maßnahme Flutpolder Außig, hier: Maßnahme ACFE 3 Renaturierung der Dahle nachfolgend aufgeführte Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Schirmenitz, welche im Eigentumsverhältnis: „Nicht ermittelter Eigentümer“ stehen und die Gemeinde Cavertitz mittels Bestallungsurkunde zuständig ist an den Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung zu veräußern.

+

Teilflächen aus dem Flurstück 556 als Gartenland mit einer Größe von insgesamt 178 m² zu einem Preis von 4,00 €/m²+ Teilfläche aus dem Flurstück 556 als Fließgewässer mit einer Größe von 183 m² zu einem Preis von 0,70 €/m²

+

Teilfläche aus dem Flurstück 1067 als Grünfläche mit einer Größe von 2465 m² zu 1,00 €/m²

+

Teilflächen aus dem Flurstück 1068 als Grünfläche mit einer Größe von insgesamt 480 m² zu einem Preis von 1,00 €/m²

Beschluss-Nr.: 221/37/23

im Zusammenhang mit der Maßnahme Flutpolder Außig, hier: HWD Seydewitz-Paußnitz, km 0+000 bis 2+200 nachfolgend aufgeführte Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Schirmenitz, welche im Eigentumsverhältnis: „Nicht ermittelter Eigentümer“ stehen und die Gemeinde Cavertitz mittels Bestallungsurkunde zuständig ist, an den Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung zu veräußern.

+

Teilfläche aus dem Flurstück 259 mit einer Größe von 1.082 m²

+

Teilfläche aus dem Flurstück 489/3 mit einer Größe von 1.982 m²

+

Teilfläche aus dem Flurstück 531/1 mit einer Größe von 1.423 m²

+

Bei dem Flurstück 527 den überwiegenden Teil mit einer Größe von ca. 5.700 m² dem Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung zum Kauf anzubieten.

Beschluss-Nr.: 222/37/23

die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 mit folgenden Eckdaten:

Ergebnisrechnung

ordentliches Ergebnis  —  - 217.841,47 EUR

Sonderergebnis  —  34.857,88 EUR

Gesamtergebnis  —  - 182.983,59 EUR

Verrechnung Fehlbetrag mit dem Basiskapital nach § 72 Abs. 3 SächsGemO einschließlich der Übertragung von Basiskapital in die Rücklage  —  161.239,46 EUR

Finanzrechnung

Zahlungsmittelsalden

aus laufender

Verwaltungstätigkeit  — 209.581,47 EUR

aus Investitionstätigkeit  —  136.916,21 EUR

aus Finanzierungstätigkeit  —  - 57.172,04 EUR

Änderung des

Finanzmittelbestandes  —  289.325,64 EUR

Vermögensrechnung

Bilanzsumme 31.12.2018 —  18.656.277,48 EUR

Beim Jahresabschluss 2018 nimmt die Gemeinde das Wahlrecht nach § 63 Abs. 9 Nr. 3 und 4 SächsKomHVO in Anspruch (Verzicht körperliche Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen).

Beschluss-Nr.: 223/37/23

die Übertragung der Haushaltsansätze von Auszahlungen in Höhe von 410.185,59 EUR und von Einzahlungen in Höhe von 380.363,61 EUR aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 laut beigefügter Aufstellung.

Beschluss-Nr.: 224/37/23

dem fortgeschriebenen/aktualisierten Brandschutzbedarfsplan mit Stand 02/2023 in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 37. Gemeinderatsitzung.