| auf der Grundlage des bestehenden Planungs-Stufenvertrages vom 05.12.2021 zum Bauvorhaben: Erneuerung und teilweiser Rückbau Gehweg August-Bebel-Straße OT Bucha nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung nunmehr die Beauftragung der Leistungsphase 8 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung zu bestätigen.Der Gemeinderat beschließt hiermit grundsätzlich die Realisierung des o.g. Bauvorhabens unter Einbeziehung der Förderung RL LEADER/2014.Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 3.500 € zu. | ||
| Beschluss-Nr.: 215/37/23 | den Auftrag für die Straßenbauarbeiten im Zusammenhang mit der Erneuerung und dem teilweisen Rückbau des Gehweges - August-Bebel-Straße - im OT Bucha nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung an die Firma: ADW Ingenieurtiefbau GmbH, Gewerbestraße 7 in 04758 Gaunitz auf der Grundlage ihres abgegebenen und geprüften Hauptangebotes in Höhe von 49.480,02 € (brutto) zu vergeben. Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von 4.950,00 € zu bestätigen. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat dieser außerplanmäßigen Auszahlung zu. | |
| Beschluss-Nr.: 216/37/23 | die 1. Änderungssatzung zur Nutzung der Sporthalle und Sporträume in der Gemeinde Cavertitz in der vorliegenden Form. | |
| Beschluss-Nr.: 217/37/23 | das Einvernehmen zum dem Bauantrag: Anbau Carport an bestehendes Wohnhaus/Errichtung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 52/7 der Gemarkung Bucha sowie seine Zustimmung nach § 69 SächsBauO zu erteilen. | |
| Beschluss-Nr.: 218/37/23 | die Annahme von Sachspende (n) in Höhe von 117,90 €. | |
| Beschluss-Nr.: 219/37/23 | im Zusammenhang mit der Maßnahme Flutpolder Außig, hier: HWD Seydewitz-Paußnitz, km 0+000 bis 2+200 sowie ACEF 11 - Nistkästen - das Flurstück 219/1 der Gemarkung Schirmenitz, welche im Eigentumsverhältnis: „Nicht ermittelter Eigentümer“ steht und die Gemeinde Cavertitz mittels Bestallungsurkunde zuständig ist, an den Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung (LTV) zu veräußern. Der Kaufpreis als Fließgewässer mit einer Größe 7.960 m² beträgt von 0,70 €/m². | |
| Beschluss-Nr.: 220/37/23 | im Zusammenhang mit der Maßnahme Flutpolder Außig, hier: Maßnahme ACFE 3 Renaturierung der Dahle nachfolgend aufgeführte Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Schirmenitz, welche im Eigentumsverhältnis: „Nicht ermittelter Eigentümer“ stehen und die Gemeinde Cavertitz mittels Bestallungsurkunde zuständig ist an den Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung zu veräußern. | |
| + | Teilflächen aus dem Flurstück 556 als Gartenland mit einer Größe von insgesamt 178 m² zu einem Preis von 4,00 €/m²+ Teilfläche aus dem Flurstück 556 als Fließgewässer mit einer Größe von 183 m² zu einem Preis von 0,70 €/m² | |
| + | Teilfläche aus dem Flurstück 1067 als Grünfläche mit einer Größe von 2465 m² zu 1,00 €/m² | |
| + | Teilflächen aus dem Flurstück 1068 als Grünfläche mit einer Größe von insgesamt 480 m² zu einem Preis von 1,00 €/m² | |
| Beschluss-Nr.: 221/37/23 | im Zusammenhang mit der Maßnahme Flutpolder Außig, hier: HWD Seydewitz-Paußnitz, km 0+000 bis 2+200 nachfolgend aufgeführte Teilflächen von Flurstücken der Gemarkung Schirmenitz, welche im Eigentumsverhältnis: „Nicht ermittelter Eigentümer“ stehen und die Gemeinde Cavertitz mittels Bestallungsurkunde zuständig ist, an den Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung zu veräußern. | |
| + | Teilfläche aus dem Flurstück 259 mit einer Größe von 1.082 m² | |
| + | Teilfläche aus dem Flurstück 489/3 mit einer Größe von 1.982 m² | |
| + | Teilfläche aus dem Flurstück 531/1 mit einer Größe von 1.423 m² | |
| + | Bei dem Flurstück 527 den überwiegenden Teil mit einer Größe von ca. 5.700 m² dem Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung zum Kauf anzubieten. | |
| Beschluss-Nr.: 222/37/23 | die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 mit folgenden Eckdaten: | |
| Ergebnisrechnung | ||
| ordentliches Ergebnis — - 217.841,47 EUR | ||
| Sonderergebnis — 34.857,88 EUR | ||
| Gesamtergebnis — - 182.983,59 EUR | ||
| Verrechnung Fehlbetrag mit dem Basiskapital nach § 72 Abs. 3 SächsGemO einschließlich der Übertragung von Basiskapital in die Rücklage — 161.239,46 EUR | ||
| Finanzrechnung | ||
| Zahlungsmittelsalden | ||
| aus laufender Verwaltungstätigkeit — 209.581,47 EUR | ||
| aus Investitionstätigkeit — 136.916,21 EUR | ||
| aus Finanzierungstätigkeit — - 57.172,04 EUR | ||
| Änderung des Finanzmittelbestandes — 289.325,64 EUR | ||
| Vermögensrechnung | ||
| Bilanzsumme 31.12.2018 — 18.656.277,48 EUR | ||
| Beim Jahresabschluss 2018 nimmt die Gemeinde das Wahlrecht nach § 63 Abs. 9 Nr. 3 und 4 SächsKomHVO in Anspruch (Verzicht körperliche Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen). | ||
| Beschluss-Nr.: 223/37/23 | die Übertragung der Haushaltsansätze von Auszahlungen in Höhe von 410.185,59 EUR und von Einzahlungen in Höhe von 380.363,61 EUR aus dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 laut beigefügter Aufstellung. | |
| Beschluss-Nr.: 224/37/23 | dem fortgeschriebenen/aktualisierten Brandschutzbedarfsplan mit Stand 02/2023 in der vorliegenden Form zuzustimmen. | |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 37. Gemeinderatsitzung.