| Beschluss-Nr.: 278/49/24 | den Beschluss 277/48/24, welcher im Rahmen des nicht öffentlichen Teils der 48. Sitzung mehrheitlich gefasst wurde, diesen auf seine formalen Mängel zu heilen und darüber erneut zu befinden. Der Gemeinderat beschließt die vorläufige Aussetzung des Beschlusses 273/47/23 vom 11.12.2023. Die Bürgermeisterin soll die Verhandlungen zum Pachtvertrag sowie dessen Unterzeichnung vorerst nicht vornehmen. Zur Wiederaufnahme ist ein gesonderter Beschluss erforderlich |
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| Beschluss-Nr.: 279/49/24 | für die Vorbereitung des Bauvorhabens Ersatzneubau MWK Olganitz - Am Anger“ im Haushaltplan 2024 eingestellten finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 34,2 T€ über eine Summe von 23 T€ umzuwidmen und für die Vorbereitung des Bauvorhabens: „Ersatzneubau MWK Dorfplatz OT Cavertitz“ zu verwenden. |
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| Für das Jahr 2025 sollen die, in der mittelfristige Finanzplanung aufgenommenen und geplanten finanziellen Mittel in Höhe 307,8 T€ für das BV in Olganitz vorgesehenen Mittel in Höhe von 247 T€ für das Bauvorhaben „Ersatzneubau MWK Dorfplatz OT Cavertitz“ umgewidmet werden. |
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| Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat grundsätzlich der Realisierung des Bauvorhabens „Ersatzneubau MWK Dorfplatz OT Cavertitz “ bis Höhe Feuerwehr im im Jahr 2025 zu. Das Bauvorhaben „Ersatzneubau MWK Olganitz - Am Anger“ soll in den Jahren 2024 und 2025 vorbereitet und im Jahr 2026 baulich zur Ausführung kommen |
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| Beschluss-Nr.: 280/49/24 | für das Bauvorhaben „Ersatzneubau MW- Kanalisation Dorfplatz bis Anschluss Hauptstraße Höhe FFw im OT Cavertitz“ auf der Grundlage des vorliegenden Planungsangebotes vom 05.12.2023 die Zscheile und Krause Ingenieurgesellschaft mbH in 01591 Riesa mit den erforderlichen Planungsleistungen einschließlich der Besonderen Leistungen (Vermessung, Baugrunduntersuchung und örtlicher Bauüberwachung) mit einer Gesamtsumme in Höhe von 26.800,00 € (brutto) zu beauftragen. |
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| Die Bürgermeisterin wird beauftragt den Vertrag bis zur Leistungsphase 6 einschließlich der erforderlichen Vermessungsleistungen und Baugrunduntersuchungen zu beauftragen. Die Beauftragung der weiteren Leistungen soll zu Beginn des Jahres 2025 erfolgen |
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| Beschluss-Nr.: 281/49/24 | für Sanierungsarbeiten bzw. den abschnittweisen Austausch von der Mischwasserkanalisation im OT Sörnewitz, welche sich im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme des Landkreises K 8925 Möhlaer Straße erforderlich machen, den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 30 T€ zuzustimmen |
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| Beschluss-Nr.: 282/49/24 | für Erdarbeiten, Wege- und Zaunbau sowie Pflanzarbeiten in Vorbereitung der Montage des Löschwasserkissens auf dem Flurstück 61/14 der Gemarkung Bucha nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung an die Firma: ST Grünbau, Bitterfelder Straße 17 in 04129 Leipzig auf der Grundlage des abgegebenen und geprüften Hauptangebotes in Höhe von 54.334,81 € (brutto) zu vergeben. |
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| Der Gemeinderat stimmt hiermit nochmals formal der Baumaßnahme zu und bevollmächtigt die Bürgermeisterin ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von 3 T€ zu bestätigen |
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| Beschluss-Nr.: 283/49/24 | die Übertragung der Haushaltsansätze von Auszahlungen in Höhe von 651.772,09 EUR und von Einzahlungen in Höhe von 189.353,14 EUR aus dem Jahr 2023 in das Jahr 2024 laut beigefügter Aufstellung |
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| Beschluss-Nr.: 284/49/24 | im Zusammenhang mit dem Bauantrag: Anbau an das bestehende Einfamilienhaus auf den Flurstücken 78 und 98 m der Gemarkung Bucha das nunmehr noch erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB bzw. zum Antrag auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften nach §§ 67, 89 SächsBauO aufgrund der geringfügigen Überbauung des unmittelbar angrenzenden Flurstücks 98 n, welcher im Geltungsbereich des B-Planes „Wohngebiet Hofeholz“ liegt, zuzustimmen |
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| Beschluss-Nr.: 285/49/24 | zum Bauantrag: Anbau eines Wintergartens mit überdachter Terrasse; Gemarkung Zeuckritz; Flurstück 44 das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie die Zustimmung nach § 69 SächsBauO zu erteilen |
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| Beschluss-Nr.: 286/49/24 | die Annahme von Geldspende (n) in Höhe von 50,00 € und Sachspende (n) in Höhe von 0,00 €. |