| Beschluss-Nr.: 287/50/24 | den Auftrag für die Elektroleistungen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im OT Sörnewitz – Möhlaer Straße – K 8925 nach beschränkter Ausschreibung an die Dahlener Elektro GmbH, Gewerbestraße 1 in 04774 Dahlen auf der Grundlage des Hauptangebotes vom 22.02.2024 mit einer Angebotssumme von 29.180,63 € (brutto) zu vergeben. | |
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| Der Gemeinderat stimmt hiermit formal der Durchführung der Baumaßnahme zu und bevollmächtigt die Bürgermeisterin ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von 2.900,00 € zu bestätigen. | |
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| Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 14.600,00 € für das o.g. Bauvorhaben im Bereich Straßenbeleuchtung zu. | |
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| Beschluss-Nr.: 288/50/24 | den Erwerb des Flurstückes 59 der Gemarkung Klingenhain mit 1.250 m² zum Gesamtpreis von 2.375,00 € (1,90 €/m²). Grundlage ist der gültige Bodenrichtwert | |
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| Beschluss-Nr.: 289/50/24 | im Zusammenhang mit der Maßnahme Flutpolder Außig, hier: Hochwasserdeich (HWD) Görzig-Seydewitz; km 7+350 bis 8+550 das Flurstück 281 mit einer Größe von insgesamt 1.813 m² der Gemarkung Schirmenitz, welches im Eigentum der Gemeinde Cavertitz steht, ganzheitlich dem Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung zum Kauf anzubieten. | |
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| Vom Flurstück 987 mit einer Gesamtfläche von 8.781 m² hingegen soll lediglich, wie vorgesehen, die tatsächlich für die Baumaßnahme zwingend erforderliche Fläche von voraussichtlich 1.339 m² veräußert werden. | |
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| Beschluss-Nr.: 290/50/24 | im Zusammenhang mit der Maßnahme Flutpolder Außig, hier: HWD Görzig- Seydewitz; km 7+350 bis 8+550 nachfolgend aufgeführte Flurstücke bzw. Teilflächen aus Flurstücken der Gemarkung Schirmenitz, welche im Eigentumsverhältnis: „Nicht ermittelter Eigentümer“ stehen und die Gemeinde Cavertitz mittels Bestallungsurkunde zuständig ist, dem Freistaat Sachsen/Landestalsperrenverwaltung wie nachfolgend aufgeführt zum Kauf anzubieten. | |
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| + | Flurstück 266/2 mit einer Größe von 4.954 m² |
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| + | Flurstück 283 mit einer Größe von 19.906 m² |
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| + | Flurstück 290 mit einer Größe von 1.330 m² |
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| + | zwingend benötigte Teilfläche von 103 m² aus dem Flurstück 531/1 von insgesamt 4.855 m² |
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| Beschluss-Nr.: 291/50/24 | den in der öffentlichen Sitzung am 12.12.2022 mit Beschluss Nr. 208/35/22 gefassten Beschluss zur Aufstellung des B-Plan „Wohngebiet Schirmenitz – Auf dem Berg“ (Aufstellungsbeschluss: „B-Plan Wohngebiet Schirmenitz – auf dem Berg“) mit einem geplanten räumlichen Geltungsbereich für Teile aus den Flurstücken 675/3 und 675/11 der Gemarkung Schirmenitz aufgrund des zwischenzeitlich erheblich rückläufigen Bedarfes an privaten Wohnbauflächen im Rahmen eines B-Plangebietes aufzuheben. Aus Sicht der Gemeinde besteht somit keine Möglichkeit mehr einen B-Plan als Wohngebiet an dieser Stelle sinnvoll und zeitnah umzusetzen. | |
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| Beschluss-Nr.: 292/50/24 | zur Schaffung von Gewerbeflächen die Durchführung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung: „Gewerbegebiet Schirmenitz – Auf dem Berg“ mit einem räumlichen Geltungsbereich (rot eingefasst) für Teilflächen aus den Flurstücken 675/3 und 675/11 der Gemarkung Schirmenitz gemäß Anlage (Aufstellungsbeschluss). Im Rahmen der Planung wird der exakte Verlauf des räumlichen Geltungsbereiches in westliche Richtung noch konkretisiert. | |
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| Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten der vorbereitenden Bauleitplanung, des Bauleitverfahrens sowie die Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Erschließung trägt der Investor. Entsprechende städtebauliche Verträge zwischen dem Investor und der Gemeinde Cavertitz sind von der Verwaltung im laufenden Verfahren vorzubereiten und mit dem Investor abzuschließen. | |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 50. Gemeinderatsitzung.