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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2025
Mitteilungen der Gemeinde
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Keine gedruckten Passbilder mehr ab 1. Mai 2025

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 03.12.2020, welches zum 01. Mai 2025 in Kraft tritt, dürfen die Ausweisbehörden nur noch Lichtbilder digital erhalten oder selbst erstellen.

Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragt, hat zwei Möglichkeiten, ein digitales Passfoto anzufertigen: entweder in zertifizierten Fotostudios oder direkt im Einwohnermeldeamt (Gebühr 6 €). Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie jedoch keinen Ausdruck der Fotos für sich, diese dienen ausschließlich der Beantragung eines Ausweises.

Lassen Sie sich die Bilder von einem zertifizierten Fotostudio anfertigen, werden die Bilder durch den Fotografen eigenständig der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt, Sie erhalten lediglich einen QR-Code oder anderen Nachweis. Eine Auflistung aller zertifizierten Fotostudios finden Sie unter www.e-passbild.de

Fotos in Papierform können für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses ab 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden!