In der Gemarkung Trepitz (unser Geschäftszeichen 24-1074) wurden im Rahmen der Katastervermessung (Schlussvermessung Polder Außig, Offenlegung Tauschke (AFFH 12) – Bau-km 0+000 bis 1+210 im Auftrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen) an nachfolgend aufgeführten Flurstücken Flurstücksgrenzen bestimmt und abgemarkt:
Treptitz: - 348, 350, 353, 356, 361, 362, 363, 366/1, 369, 411, 926, 930, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1024, 1025, 1026, 1027, 1028,
Klingenhain: - 116.
Allen betroffenen Eigentümern, Erbbauberechtigten sowie Personen mit unbekannten Rechten (welche aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind) werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 Abs. 1 und Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37).
Die Ergebnisse liegen vom 02.04.2025 - 01.05.2025, während unserer Geschäftszeiten (Mo.- Do. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr) in meinen Geschäftsräumen, Karl-Marx-Platz 3, in Torgau, zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 17 Satz 1 DVOSächsVermG geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2018 (SächsGVBl. S. 42) gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 09.05.2025 als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer: 03421 712524 oder der E-Mail-Adresse: vbschuster_torgau@t-online.de zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden, einzulegen.
Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte an den oben genannten Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dieser Veröffentlichung bei unserem Büro anzumelden.
Torgau, den 18.03.2025