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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2026
Mitteilungen der Gemeinde
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Frühjahrsputz

Reinigungspflichten für Grundstückseigentümer und Anlieger in der Gemeinde Cavertitz

Mit dem Ende des Winters beginnt für Grundstückseigentümer und Anlieger in der Gemeinde Cavertitz die wichtige Pflicht, die Gehwege und Straßenränder von den Überresten der kalten Jahreszeit zu befreien. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Funktionsfähigkeit der Entwässerungssysteme zu sichern. Die Gemeinde erinnert daher an die aktuellen Bestimmungen gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in Cavertitz. Die Satzung finden Sie unter www.cavertitz.de.

Was ist jetzt zu tun?

1.

Kehrpflicht der Gehwege:

Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen. Das Entfernen von Streusplit, Sand, Streusalzresten und Schmutz ist dabei unerlässlich. Besonders wichtig ist die gründliche Säuberung aller Seitenflächen des Grundstücks, also aller Straßenabschnitte, die an das eigene Grundstück angrenzen – unabhängig davon, ob es die Vorder-, Rück- oder Seitenflächen betrifft.

2.

Reinigung der Schnittgerinne und Rinnen:

Das Säubern der sogenannten Schnittgerinne (die Rinnen zwischen Gehweg und Fahrbahn) sowie der Straßenablauf-Öffnungen (Gullyeinläufe) ist elementar. Diese müssen von Splitt, Schmutz und Unkraut befreit werden, um den ungehinderten Wasserabfluss bei Regen sicherzustellen.

3.

Entsorgung des Streuguts:

Der aufgebrachte Splitt, Sand und Salzbelag muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Es ist untersagt, das Material in die Kanalisation oder in die Beete zu kehren, insbesondere wenn es mit Salz belastet ist.

4.

Verantwortlichkeiten:

Die Straßenreinigungspflicht ist in der Satzung der Gemeinde Cavertitz klar geregelt. Sie wird grundsätzlich auf die Anlieger übertragen, unabhängig davon, ob die Bäume am Straßenrand der Gemeinde gehören. Dabei sind alle Straßenflächen – sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege auf allen Straßenseiten – zu berücksichtigen.

Ganzjährig aktiv bleiben:

Die Reinigungspflichten bestehen nicht nur im Frühjahr, sondern sind kontinuierlich zu erfüllen, um die Straßen sauber und sicher zu halten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, unser Ortsbild in der Gemeinde Cavertitz sauber, gepflegt und sicher zu erhalten!

Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.