Beschluss-Nr.: 40-08-25
die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
im Ergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 4.427.200 EUR
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen — 4.967.000 EUR
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen — - 539.800 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 0 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen — 0 EUR
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen — 0 EUR
Gesamtergebnis auf — - 539.000 EUR
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
Ergebnisses aus Vorjahren auf — 0 EUR
Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf — 0 EUR
Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis
mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 213.400 EUR
Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0 EUR
veranschlagtes Gesamtergebnis auf — - 326.400 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 3.989.500 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 4.254.150 EUR
Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf — - 264.650 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 363.200 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 744.900 EUR
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 381.700 EUR
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus
Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 646.350 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 275.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 53.000 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 222.000 EUR
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr
auf — - 719.516 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 275.000 EUR
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000 EUR
festgesetzt.
Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Hebesatzung festgesetzt worden sind, betragen
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) — 313 v.H.
für Grundstücke (Grundsteuer B) — 365 v.H.
für die Gewerbesteuer — 398 v.H.
Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen folgender Sachkonten für Sach- und Dienstleistungen werden für übertragbar erklärt:
SK 4211, 7211 Unterhaltung Grundstücke und baulicher Anlagen
SK 4221, 7211 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Die Ansätze für die Auszahlungen folgender Kontengruppen werden für den Ausgleich von
Verbindlichkeiten zum 31.12. des Jahres für übertragbar erklärt:
KG 70 Personalauszahlungen
KG 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
KG 73 Transferleistungen
KG 74 sonstige Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit
KG 75 Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen sind gemäß § 21 SächsKomHVO Doppik übertragbar.
Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88 b der SächsGemO wird verzichtet.
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Beschluss-Nr.: 41-08-25
den Auftrag für die Erneuerung der Abwassergrundstücksanschlussleitung für das Grundstück Straße d. Einheit 12 im OT Bucha auf der Grundlage einer freihändigen Vergabe an die Fa. Höptner Straßen- und Tiefbau GmbH zum Angebotspreis von 6.903,33 € zu vergeben.
Der Gemeinderat stimmt hiermit der außerplanmäßigen Aufwendung zu und bevollmächtigt die Bürgermeisterin ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von 700,00 € zu bestätigen.
Beschluss-Nr.: 42-08-25
den Auftrag für die Grünflächenpflege in verschiedenen Ortsteilen/Teilbereichen der Gemeinde Cavertitz für die Vegetationsperioden 2025/2026 auf der Grundlage einer freihändigen Vergabe an die Firma: ALBA Sachsen GmbH, Rückmarsdorfer Str. 31 in 04179 Leipzig zu einem jährlichen Gesamtpreis bei 5 Pflegeeinsätzen/ Jahr auf der Grundlage des Hauptangebotes vom 28.02.2025 in Höhe von 18.969,43 €/brutto pro Jahr für eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option der einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit zu vergeben.
Der Gemeinderat stimmt hiermit der außerplanmäßigen Aufwendung zu und bevollmächtigt die Bürgermeisterin ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von 1.800,00 €/Jahr € zu bestätigen.
Beschluss-Nr.: 43-08-25
das Angebot über den Abschluss eines Leasingvertrages mit dem Autohaus Hirth GmbH, Mügelner Straße 2 in Mügeln in Bietergemeinschaft mit der Volkswagen-Autohaus Thomas Rudolph GmbH Turleyring 6 in Oelsnitz (E.) über einen VW Golf Variant Life 1,5 I TSI OPF 110 kW (inkl. Light Assist, Winterpaket, Ganzjahresreifen, Anschlussgarantie, Ready 2 Discover) über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer monatlichen Leasingrate von 151,00 Euro netto abzuschließen. Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen zu.
Beschluss-Nr.: 44-08-25 — Personalangelegenheit
Beschluss-Nr.: 45-08-25 — Personalangelegenheit
Beschluss-Nr.: 46-08-25 — Personalangelegenheit
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 8. Gemeinderatssitzung.