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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat beschließt in seiner 8. Sitzung am 24.03.2025

Beschluss-Nr.: 40-08-25

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

im Ergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  4.427.200 EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen  —  4.967.000 EUR

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen  —  - 539.800 EUR

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf  —  0 EUR

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen  —  0 EUR

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen  —  0 EUR

Gesamtergebnis auf  —  - 539.000 EUR

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen

Ergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 EUR

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0 EUR

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis

mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf 213.400 EUR

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis

mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  0 EUR

veranschlagtes Gesamtergebnis auf  —  - 326.400 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  — 3.989.500 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  — 4.254.150 EUR

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit

als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  - 264.650 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  363.200 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  744.900 EUR

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — - 381.700 EUR

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus

Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungs-

tätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  - 646.350 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  275.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  53.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 222.000 EUR

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr

auf  —  - 719.516 EUR

festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  275.000 EUR

festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 500.000 EUR

festgesetzt.

Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Hebesatzung festgesetzt worden sind, betragen

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)  —  313 v.H.

für Grundstücke (Grundsteuer B)  —  365 v.H.

für die Gewerbesteuer  —  398 v.H.

Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen folgender Sachkonten für Sach- und Dienstleistungen werden für übertragbar erklärt:

SK 4211, 7211 Unterhaltung Grundstücke und baulicher Anlagen

SK 4221, 7211 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Die Ansätze für die Auszahlungen folgender Kontengruppen werden für den Ausgleich von

Verbindlichkeiten zum 31.12. des Jahres für übertragbar erklärt:

KG 70 Personalauszahlungen

KG 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

KG 73 Transferleistungen

KG 74 sonstige Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit

KG 75 Zinsen und ähnliche Auszahlungen

Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen sind gemäß § 21 SächsKomHVO Doppik übertragbar.

Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88 b der SächsGemO wird verzichtet.

 — 

Beschluss-Nr.: 41-08-25

den Auftrag für die Erneuerung der Abwassergrundstücksanschlussleitung für das Grundstück Straße d. Einheit 12 im OT Bucha auf der Grundlage einer freihändigen Vergabe an die Fa. Höptner Straßen- und Tiefbau GmbH zum Angebotspreis von 6.903,33 € zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmt hiermit der außerplanmäßigen Aufwendung zu und bevollmächtigt die Bürgermeisterin ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von 700,00 € zu bestätigen.

Beschluss-Nr.: 42-08-25

den Auftrag für die Grünflächenpflege in verschiedenen Ortsteilen/Teilbereichen der Gemeinde Cavertitz für die Vegetationsperioden 2025/2026 auf der Grundlage einer freihändigen Vergabe an die Firma: ALBA Sachsen GmbH, Rückmarsdorfer Str. 31 in 04179 Leipzig zu einem jährlichen Gesamtpreis bei 5 Pflegeeinsätzen/ Jahr auf der Grundlage des Hauptangebotes vom 28.02.2025 in Höhe von 18.969,43 €/brutto pro Jahr für eine Laufzeit von 2 Jahren mit der Option der einmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmt hiermit der außerplanmäßigen Aufwendung zu und bevollmächtigt die Bürgermeisterin ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von 1.800,00 €/Jahr € zu bestätigen.

Beschluss-Nr.: 43-08-25

das Angebot über den Abschluss eines Leasingvertrages mit dem Autohaus Hirth GmbH, Mügelner Straße 2 in Mügeln in Bietergemeinschaft mit der Volkswagen-Autohaus Thomas Rudolph GmbH Turleyring 6 in Oelsnitz (E.) über einen VW Golf Variant Life 1,5 I TSI OPF 110 kW (inkl. Light Assist, Winterpaket, Ganzjahresreifen, Anschlussgarantie, Ready 2 Discover) über einen Zeitraum von 36 Monaten mit einer monatlichen Leasingrate von 151,00 Euro netto abzuschließen. Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Aufwendungen zu.

Beschluss-Nr.: 44-08-25  —  Personalangelegenheit

Beschluss-Nr.: 45-08-25  —  Personalangelegenheit

Beschluss-Nr.: 46-08-25  —  Personalangelegenheit

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 8. Gemeinderatssitzung.