Beschluss-Nr.: 94-20-26
die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| im Ergebnishaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 4.277.809 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen — 5.237.455 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen — - 959.646 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 0 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen — 0 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen — 0 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf — - 959.646 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen |
| Ergebnisses aus Vorjahren auf — 0 EUR | |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des |
| Sonderergebnisses aus Vorjahren auf — 0 EUR | |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis |
| mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf — 197.700 EUR | |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis |
| mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0 EUR | |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf — - 761.946 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 3.825.460 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 4.385.170 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit |
| als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus | |
| laufender Verwaltungstätigkeit auf — -559.710 EUR | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 257.510 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 650.250 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 392.740 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — - 952.450 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 325.000 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 66.750 EUR |
| - | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 258.250 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf — - 1.017.676 EUR |
| festgesetzt. | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 325.000 EUR
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf — 500.000 EUR
festgesetzt.
Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Hebesatzung festgesetzt worden sind, betragen
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) — 313 v.H.
für Grundstücke (Grundsteuer B) — 365 v.H.
für die Gewerbesteuer — 398 v.H.
Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen folgender Sachkonten für Sach- und Dienstleistungen werden für übertragbar erklärt:
SK 4211, 7211 Unterhaltung Grundstücke und baulicher Anlagen
SK 4221, 7221 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Die Ansätze für die Auszahlungen folgender Kontengruppen werden für den Ausgleich von
Verbindlichkeiten zum 31.12. des Jahres für übertragbar erklärt:
KG 70 Personalauszahlungen
KG 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
KG 73 Transferleistungen
KG 74 sonstige Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit
KG 75 Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen sind gemäß § 21
SächsKomHVO übertragbar.
Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88 b der SächsGemO wird verzichtet.
Beschluss-Nr.: 95-20-26
ein Kommunaldarlehn in Höhe von insgesamt 275.000 EUR für den MWK Cavertitz, Dorfplatz und MWK Lampertswalde, Sommerseite 1 bis zur Luppa im Rahmen der Kreditermächtigung aufzunehmen. Gleichzeitig wird der Übertragung des Einzahlungsansatzes in Höhe von 275.000 EUR in das Jahr 2026 zugestimmt.
Die Darlehnsaufnahme erfolgt bei der DKB Deutsche Kreditbank AG mit einem Zinssatz von 4,12 % bis zum 30.03.2046 und einer Laufzeit für 20 Jahre.
Beschluss-Nr.: 96-20-26
nach erfolgter beschränkter Ausschreibung LEADER-Projekt: generationsgerechte Aufwertung Freizeitpark Schöna den Auftrag für die Bauleistungen an die Fa. ADW Ingenieurtiefbau GmbH, Gewerbestraße 7 in 04758 Liebschützberg auf der Grundlage des Hauptangebotes mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 49.831,25 € (brutto) zu erteilen.
Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 3.000,00 € zu.
Beschluss-Nr.: 97-20-26
den Auftrag für die Umrüstung Straßenbeleuchtung – Leuchtmittel – auf energieeffiziente LED-Technologie in Abschnitten/Straßenzügen im OT Lampertswalde sowie im OT Schöna auf der Grundlage einer freihändigen Vergabe an die Dahlener Elektro GmbH, Gewerbestraße 1 in 04774 Dahlen entsprechend des Hauptangebotes vom 27.03.26 in Höhe von 14.541,38 € (brutto) zu erteilen. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat den außerplanmäßigen Aufwendungen in o.g. Höhe zu.
Beschluss-Nr.: 98-20-26
das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB sowie die Zustimmung nach § 69 SächsBauO zur Bauvoranfrage: Umnutzung der Kegelbahn mit Gaststätte zu Wohnzwecken/ Ferienwohnungen zu Gewerbezwecken (Praxis) auf den Flurstücken 272/4 und 273/3 der Gemarkung Schöna zu erteilen.
Beschluss-Nr.: 99-20-26
den Verkauf kommunaler Flurstücke
Beschluss-Nr.: 100-20-26
Personalangelegenheit
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 20. Gemeinderatssitzung.