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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat beschließt in seiner 39. Sitzung am 24.04.2023

Beschluss-Nr.: 232/39/23

die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit folgenden Kennziffern:

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

im Ergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen

Erträge auf

Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen

Saldo aus den ordentlichen

Erträgen und Aufwendungen

Gesamtbetrag der außerordentlichen

Erträge auf

Gesamtbetrag der außerordentlichen

Aufwendungen

Saldo aus den außerordentlichen

Erträgen und Aufwendungen

Gesamtergebnis auf

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt

mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird 2023 auf 500.000 € und 2024 auf 500.000 €

festgesetzt.

Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen folgender Sachkonten für Sach- und Dienstleistungen werden für übertragbar erklärt:

SK 4211, 7211 Unterhaltung Grundstücke und baulicher Anlagen

SK 4221, 7211 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Die Ansätze für die Auszahlungen folgender Kontengruppen werden für den Ausgleich von

Verbindlichkeiten zum 31.12. des Jahres für übertragbar erklärt:

KG 70 Personalauszahlungen

KG 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

KG 73 Transferleistungen

KG 74 sonstige Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit

KG 75 Zinsen und ähnliche Auszahlungen

Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen sind gemäß § 21 SächsKomHVO

Doppik übertragbar.

Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88 b der SächsGemO wird verzichtet.

Beschluss-Nr.: 233/39/23

Beschluss-Nr.: 234/39/23

gemäß § 12 Abs. 4 der gültigen Feuerwehrsatzung der Gemeinde Cavertitz die Wahl des Ortswehrleiters und seines Stellvertreters für die Freiwillige Feuerwehr Klingenhain/Schirmenitz/Außig (KSA). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Kameraden Christian Kläber als Ortswehrleiter sowie Stephan Winter als stellv. Ortswehrleiter für Dauer von 5 Jahren in das Ehrenamt zu berufen. (2023-2028)

Beschluss-Nr.: 235/39/23

das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für die BVA: Errichtung einer Löschwasserzisterne, -kissen für bis zu 120 m³ Löschwasser auf dem Teilstück des Flurstück 79/7 der Gemarkung, mit einer Größe von ca. 460 m² zu erteilen.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 39. Gemeinderatsitzung.