| Beschluss-Nr.: 232/39/23 | die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 mit folgenden Kennziffern: |
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 2023 | 2024 |
| im Ergebnishaushalt mit dem | ||
| Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 4.220.850 € | 4.383.500 € |
| Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 4.778.150 € | 4.937.400 € |
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| Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen | - 557.300 € | - 553.900 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 1.800 € | 0 € |
| Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € | 0 € |
| Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen | 1.800 € | 0 € |
| Gesamtergebnis auf | - 555.500 € | - 553.900 € |
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| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € | 0 € |
| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € | 0 € |
| Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf | 286.200 € | 279.250 € |
| Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0 € | 0 € |
| veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -269.300 € | -274.650 € |
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im Finanzhaushalt
| mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 3.772.450 € | 3.833.200 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 4.065.000 € | 4.172.700 € |
| Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | - 292.550 € | -339.500 € |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 464.000 € | 260.400 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 660.600 € | 362.600 € |
| Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 196.600 € | - 102.200 € |
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| Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 489.150 € | - 441.700 € |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € | 0 € |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 54.900 € | 53.000 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | - 54.900 € | - 53.000 € |
| Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | - 323.872 € | -494.700 € |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird 2023 auf 500.000 € und 2024 auf 500.000 €
festgesetzt.
| Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt | 2023 | 2024 |
| für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 308 v.H. | 308 v.H. |
| für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | 420 v.H. |
| für die Gewerbesteuer auf | 398 v.H. | 398 v.H. |
Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen folgender Sachkonten für Sach- und Dienstleistungen werden für übertragbar erklärt:
SK 4211, 7211 Unterhaltung Grundstücke und baulicher Anlagen
SK 4221, 7211 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Die Ansätze für die Auszahlungen folgender Kontengruppen werden für den Ausgleich von
Verbindlichkeiten zum 31.12. des Jahres für übertragbar erklärt:
KG 70 Personalauszahlungen
KG 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
KG 73 Transferleistungen
KG 74 sonstige Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit
KG 75 Zinsen und ähnliche Auszahlungen
Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen sind gemäß § 21 SächsKomHVO
Doppik übertragbar.
Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88 b der SächsGemO wird verzichtet.
| Beschluss-Nr.: 233/39/23 | die Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems an die Firma m.e.g. GmbH, Fangschleuserstraße 23 in 15569 Woltersdorf auf der Grundlage des freihändigen Angebotes vom 29.03.2023 zu einem Preis von 5.871,46 Euro. Der Gemeinderat stimmt hiermit den außerplanmäßigen Aufwendungen zu. |
| Beschluss-Nr.: 234/39/23 | gemäß § 12 Abs. 4 der gültigen Feuerwehrsatzung der Gemeinde Cavertitz die Wahl des Ortswehrleiters und seines Stellvertreters für die Freiwillige Feuerwehr Klingenhain/Schirmenitz/Außig (KSA). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Kameraden Christian Kläber als Ortswehrleiter sowie Stephan Winter als stellv. Ortswehrleiter für Dauer von 5 Jahren in das Ehrenamt zu berufen. (2023-2028) |
| Beschluss-Nr.: 235/39/23 | das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid für die BVA: Errichtung einer Löschwasserzisterne, -kissen für bis zu 120 m³ Löschwasser auf dem Teilstück des Flurstück 79/7 der Gemarkung, mit einer Größe von ca. 460 m² zu erteilen. |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates zum Protokoll der 39. Gemeinderatsitzung.