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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtl Bekanntmachung

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Gemeinde Cavertitz für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

im Ergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen

Gesamtergebnis auf

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf  —  500.000 € (2023)

und  — 500.000 € (2024)

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

für die Gewerbesteuer auf

§ 6

Übertragbarkeit von Ansätzen nach § 21 SächsKomHVO

Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen folgender Sachkonten für Sach- und Dienstleistungen werden für übertragbar erklärt.

SK 4211, 7211 Unterhaltung Grundstücke und baulicher -Anlagen

SK 4221, 7211 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Die Ansätze für Auszahlungen folgender Kontengruppen werden für den Ausgleich von Verbindlichkeiten zum 31.12. des Jahres für übertragbar erklärt:

KG 70 Personalauszahlungen

KG 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

KG 73 Transferauszahlungen

KG 74 sonstige Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit

KG 75 Zinsen und ähnliche Auszahlungen

Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen sind gemäß0 § 21 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik übertragbar.

§ 7

Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88 b der Sächsischen Gemeindeordnung wird verzichtet.

Schöna, den 25.04.2023

Christiane Gürth
Bürgermeisterin

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 76 Abs. 3 der SächsGemO. Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Nordsachen, Rechtsaufsichtsbehörde, genehmigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

08.06.2023 bis 14.06.2023

während der Dienststunden

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr; 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr; 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr; 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich in der Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Schöna, den 09.05.2023

Christiane Gürth
Bürgermeisterin