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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung

Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. August 2021 wird hiermit der Bescheid über Abwassergebühren 2023 der Gemeindeverwaltung Cavertitz vom 16.02.2023 mit dem Buchungszeichen: 01-00005006 an Herrn Torsten Kühne öffentlich zugestellt, da der Aufenthaltsort unbekannt ist.

Die letzte bekannte Anschrift lautet: Schirmenitz, Schulstraße 3, 04758 Cavertitz.

Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben.

Der o. g. Bescheid über Abwassergebühren kann nur durch den Eigentümer gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder eine von ihm bevollmächtige Person gegen Vorlage einer Vollmacht in der Gemeindekasse der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Sitz Schöna, Friedensstr. 4, 04758 Cavertitz, in der Zeit vom 07.06.2023 bis einschließlich 21.06.2023 während den Öffnungszeiten

Dienstag

09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und

Donnerstag

09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

oder nach Vereinbarung eingesehen/abgeholt werden.

Der Bescheid über Abwasser gilt gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am 22.06.2023 als öffentlich zugestellt.

Laut §70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangt der o. g. Bescheid seine Rechtswirksamkeit.

Cavertitz, 15.05.2023
Christiane Gürth
Bürgermeisterin