Gemäß § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013, i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. August 2021 wird hiermit der Bescheid über Abwassergebühren 2023 und der Bescheid über Niederschlagswasser 2023 der Gemeindeverwaltung Cavertitz vom 16.02.2023 mit dem Buchungszeichen: 01-00000556 an Frau Susanne Liebezeit öffentlich zugestellt, da der Aufenthaltsort unbekannt ist.
Die letzte bekannte Anschrift lautet: Friedrich-Naumann-Str. 3, 04860 Torgau.
Zustellversuche durch die Post sind ergebnislos geblieben.
Die o. g. Bescheide über Abwassergebühren und Niederschlagswasser können durch den Eigentümerin gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder eine von ihr bevollmächtigen Person gegen Vorlage einer Vollmacht in der Gemeindekasse der Gemeindeverwaltung Cavertitz, Sitz Schöna, Friedensstr. 4, 04758 Cavertitz, in der Zeit vom 07.06.2023 bis einschließlich 21.06.2023 während den Öffnungszeiten
| Dienstag | 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und |
| Donnerstag | 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung eingesehen/abgeholt werden.
Die Bescheide über Abwassergebühren und Niederschlagswasser gelten gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 VwZG in der jeweils gültigen Fassung am 22.06.2023 als öffentlich zugestellt.
Laut §70 VwGO Abs. 1 beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erlangt der o. g. Bescheid seine Rechtswirksamkeit.
Cavertitz, 15.05.2023