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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat beschließt in seiner 51. Sitzung am 29.04.2024

Beschluss-Nr.: 293/51/24

die in der Sitzung vom 11.12.2023 in das Amt der stellv. Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (GWA) gewählte und bereits in dieses Amt berufene – Frau Manuela Winkler – zur Vermeidung einer Doppelbesetzung (entsprechend § 11 KomWG) in einem Wahlamt - an dieser Stelle abzuberufen.

Beschluss-Nr.: 294/51/24

die Beendigung der vorläufigen Aussetzung des Beschlusses 273/47/23 vom 11.12.2023. Mit der Beendigung der Aussetzung wird die Bürgermeisterin beauftragt den Beschluss 273/47/23 zu vollziehen.

Beschluss-Nr.: 295/51/24

den Auftrag für die Kanal- und Straßenbauarbeiten mit Sanierung Bruchsteinmauerwerk Brücke über die Dahle im Bereich der Verbindungsstraße Sommerseite 46 bis Winterseite 15 im OT Lampertswalde nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung an den Bieter 1, die Firma Höptner Straßen- u. Tiefbau GmbH, Zschöllauer Straße 4, 04758 Liebschützberg, auf der Grundlage des abgegebenen und geprüften Hauptangebotes in Höhe von 193.120,88 € (brutto) zu vergeben.

Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt ggf. notwendige und begründete Nachträge bis zu einer Summe in Höhe von bis zu 19 T€ zu bestätigen.

Beschluss-Nr.: 296/51/24

dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages in Form des als Anlage beigefügten Verpflichtungsvertrag – Entwurf einschließlich Anlagen mit dem Investor für Planungsvorhaben Bebauungsplan: „Gewerbegebiet Schirmenitz – Auf dem Berg“ zuzustimmen und zur Unterzeichnung durch die Bürgermeisterin freizugeben.

Anlage: Verpflichtungsvertrag – Entwurf – Stand: 12.04.2024

Beschluss-Nr.: 297/51/24

dem Bauantrag: Neubau eines Carports auf den Flurstücken 60/9 und 60/21 der Gemarkung Schöna mit Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes (Abstand zur Staatsstraße sowie der faktischen Überschreitung der Baugrenze und Baulinie) unter der nachfolgend aufgeführten Auflage das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen und dem Antrag auf Abweichung nach § 69 SächsBO zuzustimmen.

Auflage: Der Antragsteller hat mit Fertigstellung des Bauvorhabens auf dem öffentlichen Flurstück 60/20 im Bereich westlich des vorhandenen Wendehammers in Nähe des Flurstücks 60/21 nach Vorgabe der Gemeinde - entsprechend der Festsetzungen des B-Planes „Wohngebiet Schöna“ - einen 3 x verpflanzten einheimischen Laubbaum mit einem Stammumfang von ca. 12 bis 14 cm mit Baumverankerung (3-Bock) einschließlich der Ansatz- und einer 2-jährigen Entwicklungspflege zu pflanzen und zu unterhalten. Der Nachweis ist der Gemeinde nach Ende der Entwicklungspflege durch gemeinsame Abnahme zu