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Gemeindebote - Amts- und Mitteilungsblatt
Ausgabe 6/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Cavertitz für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 13.04.2026 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

2026

im Ergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

4.277.809 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

5.237.455 €

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen

- 959.646 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

0 €

Gesamtergebnis auf

- 959.646 €

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0 €

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0 €

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

197.700 €

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf

0 €

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

- 761.946 €

im Finanzhaushalt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.825.460 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.385.170 €

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

- 559.710 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

257.510 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

650.250 €

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 392.740 €

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-952.450 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

325.000 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

66.750 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

258.250 €

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

- 1.017.676 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

325.000 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

500.000 €

festgesetzt. 

§ 5

Die Hebesätze für Realsteuern, die in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt worden sind, betragen 

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

313 Prozent

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 Prozent

für die Gewerbesteuer auf

398 Prozent

§ 6

Übertragbarkeit von Ansätzen nach § 21 SächsKomHVO

Die Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen folgender Sachkonten für Sach- und Dienstleistungen werden für übertragbar erklärt.

SK 4211, 7211 Unterhaltung Grundstücke und baulicher Anlagen

SK 4221, 7221 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

Die Ansätze für Auszahlungen folgender Kontengruppen werden für den Ausgleich von Verbindlichkeiten zum 31.12. des Jahres für übertragbar erklärt:

KG 70 Personalauszahlungen

KG 72 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen

KG 73 Transferauszahlungen

KG 74 sonstige Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit

KG 75 Zinsen und ähnliche Auszahlungen

Die Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen für Investitionen sind gemäß § 21 Abs. 1 SächsKomHVO übertragbar.

§ 7

Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88 b der Sächsischen Gemeindeordnung wird verzichtet.

Schöna, den 18.05.2026

 

 

Christiane Gürth
Bürgermeisterin

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage des § 76 Abs. 3 der SächsGemO. Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Nordsachen, Rechtsaufsichtsbehörde, genehmigt. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom

04.06.2026 bis 10.06.2026

während der Dienststunden

Montag

9.00 bis 12.00 Uhr; 13.00 bis 16.00 Uhr 

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr; 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr; 13.00 bis 17.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

öffentlich in der Gemeinde Cavertitz, Verwaltungssitz Schöna, Friedensstraße 4, 04758 Cavertitz zur Einsichtnahme für jedermann aus.

Schöna, den 20.05.2026

 

 

Christiane Gürth 
Bürgermeisterin